25.2.2014
Dies hat uns das Seglerpaar Karl und Jessika Cammann gemeldet
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Hallo,
vielleicht interessieren sich einige Segler in Griechenland für die gesetzlichen Vorgaben zur Führung des Transitlogs. Daher hier eine Klarstellung der griechischen Zentrale für den Fremdenverkehr.
Wir segeln seit vielen Jahren in Griechenland und haben neuerdings Probleme mit der Führung des Transitlogs. Wir haben einen Jahresliegeplatz in einer griechischen Marina auf Lefkas und konnten feststellen, dass die unterschiedlichen Hafenbehörden unterschiedliche Angaben zur Führung dieses Dokuments machten. Daher haben wir bei der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr in Frankfurt nachgefragt, wie die gesetzlichen Vorschriften lauten. Ebenso haben wir beim zuständigen griechischen Ministerium auch nachgefragt. Die Antworten finden Sie unten als Anhang. Leider wurde vom Ministerium auf griechisch geantwortet, so dass wir es auch mit einem Übersetzungsprogramm nicht klar entziffern konnten. Klar scheint aber zu sein, dass man sich alle 30 Tage bei einem Hafenamt zum "Abstempeln" melden muss. Wir empfinden dies als eine Zumutung, wenn man sich z.B. gar nicht vom Liegeplatz entfernt.
Sehr geehrter Herr Camman,
anbei senden wir ihnen bezüglich ihre Fragen folgende Informationen:
Für private Freizeitschiffe, die nicht verpflichtet sind ein Transit Log zu besitzen und zwar mit einer Gesamtlänge von bis zehn (10) Metern, sind von der Verpflichtung befreit, die Schifffahrt- Dokumenten zu deklarieren und eine Erlaubnis zum Auslaufen zu bekommen.
Private Freizeitschiffe mit einer Gesamtlänge von mehr als zehn (10) Metern müssen ein DE.K.P.A. *- Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document (Deltio Kinisis Pliou Anapsichis) erwerben. Die Besitzer der Freizeitschiffe sind von der Verpflichtung befreit, die Schifffahrt Dokumenten jedes Mal
wenn sie an einem anderen Hafen ankommen zu deklarieren und um einen Auslaufen zu bekommen, statt dessen sind die jedoch verpflichtet monatlich (jede 30 Tage) die Schifffahrt Dokumenten und den DE.K.P..- Dokument bei einem Hafenamt (z.B. an jene Hafen wo man gerade angekommen ist) zu
deklarieren um die Erlaubnis Auszulaufen zu bekommen. *Die Instanz, die das DE.K.P.A. ausstellt,( Die gebührenhöhe beträgt 29,35 Euro) ist die Hafenbehörde, in dem das Schiff seinen dauerhaften Liegeplatz
hat. Falls das Freizeitschiff keinen dauerhaften Liegeplatz hat, dann soll das DE.K.P.A. von der Hafenbehörde des Hafen, an dem das Schiff zum ersten Mal in Griechenland anlegt, nach dem Artikel (40 Absatz 17 des Gesetzes 3182/03 (FEK: Amtsblatt 220A), welche den Absatz 5a des Artikels 9 des Gesetzes 2743/99 (FEK: Amtsblatt 211A) und des Artikels 40 Absatzes 19 des Gesetzes 3182/03 (FEK: Amtsblatt 220A), welche den Absatz 4 des Artikels 10 des Gesetzes 2743/99 (FEK: Amtsblatt 211A) ersetz hat, ausgestellt werden.
Für weiteren Informationen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
Dr. Phil. Katerina Karakasi
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Direktion für Deutschland
Holzgraben 31
D-60313 Frankfurt / Main
Tel.: +49 (0) 69 / 25 78 27 21
Fax: +49 (0) 69 / 25 78 27 29
E-Mail: katerina.karakasi@visitgreece.com.de < mailto:info@gzf-eot.de >;
Auch die Zentrale in Frankfurt musste erst beim Ministerium rückfragen, um meine Anfrage zu beantworten. Zu der Frage nach den neuen Bootssteuern und wie sie zu entrichten seien, gab es keine Antwort.