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Diesel im Kanister vor der Einreise umfüllen


 

Diesel im Kanister vor der Einreise umfüllen

19. Juli 2024
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Die englische Yachtzeitschrift PBO weist ihre Leser in der aktuellen Ausgabe darauf hin, dass Kraftstoff in Dieselkanistern nicht zollfrei ist. Das gilt nicht nur für Yachten, die auf dem Weg aus dem Königreich in die EU sind, sondern fast überall auf der Welt.

Die Istanbul-Vereinbarung regelt, dass Sprit im eingebauten Tank einer Yacht stets zollfrei in ein Land eingeführt werden darf. Oft sieht man aber gerade bei Yachten mit kleineren festen Tanks auf längeren Reisen auch lange Reihen Dieselkanister als Reserve an Deck verzurrt. Diese Kanister sollten auf der Anreise in Land auch verbraucht werden: Da sich dieser Kraftstoff nicht im Tank befindet, können bei der Einreise in ein Land dafür sonst Steuern und Zölle erhoben werden.

Vor allem, wenn in den Kanistern farblich markierter Kraftstoff ist, sollten Skipper und Skipperinnen sogar von sich aus die Verzollung bedenken. Denn bei späteren Kontrollen kann roter Sprit im Kanister ohne entsprechende Zollpapiere sehr leicht erheblich teurer werden.

Hinnerk Weiler


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