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Beigetragen von AKKA am 11 Dez 2012 23:51:44 ... Wer nachweislich Wohnraum zur sofortigen und ständigen Verfügung hat, kann auf Wunsch angemeldet bleiben, auch wenn er/sie mehrjährig nicht in Deutschland ist. Ab- und Anmelden hat oft steuerliche Auswirkungen. Wir sind besser dran mit "unbeschränkt steuerpflichtig" .... Unsere GKV verlangt hartnäckig Abmeldung, um uns aus der Versicherungspflicht zu entlassen ... wir hatten aber Sorge, dass die ersparten KV-Beiträge nach Abmeldung und damit Einstufung "beschränkt steuerpflichtig" weitgehend ans Finanzamt gehen .... Andreas
... Wer nachweislich Wohnraum zur sofortigen und ständigen Verfügung hat, kann auf Wunsch angemeldet bleiben, auch wenn er/sie mehrjährig nicht in Deutschland ist.
Da unsere Reise auf 10-15 Jahre angelegt ist, lohnen diese Mühen. Bei Eiltour um die Welt ... wäre ich zu faul. Hoffentlich sind einige hilfreiche Hinweise für Blauwassersegler im Aufbruch dabei. Andreas aus Vanuatu .... wer immer kann, sollte zur TO-Mitgliederversammlung gehen. Hier im Internen Bereich des Forums sind Diskussionen und Anträge zu den dringendsten Problemen nachzulesen ... macht das und stimmt bitte auch im Namen der Verreisten, die bis Einführung der Online-Wahlmöglichkeit leider ohne Einfluss bleiben.