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letzter Beitrag 08.10.13 um 11:09 von  Knut
Melderecht und Langfahrt
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Autor Nachrichten
AKKA
Senator
Senator
Posts:582


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08.10.13 um 10:20
Beigetragen von AKKA am 11 Dez 2012 23:51:44

... Wer nachweislich Wohnraum zur sofortigen und ständigen Verfügung hat, kann auf Wunsch angemeldet bleiben, auch wenn er/sie mehrjährig nicht in Deutschland ist.


Ab- und Anmelden hat oft steuerliche Auswirkungen. Wir sind besser dran mit "unbeschränkt steuerpflichtig" ....

Unsere GKV verlangt hartnäckig Abmeldung, um uns aus der Versicherungspflicht zu entlassen ... wir hatten aber Sorge, dass die ersparten KV-Beiträge nach Abmeldung und damit Einstufung "beschränkt steuerpflichtig" weitgehend ans Finanzamt gehen ....

Andreas

UPDATE

Inzwischen seit Anfang 2013 bei der Heimatgemeinde abgemeldet und mit dem Hinweis "mehrjährig auf Segelweltreise" nicht anderswo wieder angemeldet, hat sich alles zu unserer Zufriedenheit geklärt.
  • wir haben weiterhin eine Wohnung in der Gemeinde, zwar abgemeldet aber unvermietet und damit "Wohnsitz" im Sinne des Finanzamts, was zur Folge hat, dass wir weiter wie gewünscht "unbeschränkt steuerpflichtig" bleiben.
  • Bei Rückkehr nach D,-land ist Dank vorhandener Wohnung die Wiederanmeldung sofort möglich .... und damit auch das Wiederaufleben der gesetzl. Krankenversicherung GKV-KVdR
  • die DRV-Rente läuft weiter als Inlandsrente, da unser Schiff in Deutschland registriert ist ,und wir keinen Wohnsitz im Ausland begründen .... bleibt alles unverändert.
  • überraschend schwierig wurde es plötzlich bei der einkommensteuerpflichtigen Betriebsrente. Überall wird auf das lohnsteuerkartenfreie Verfahren ELStAM umgestellt. Die ELStAM-Daten des Steuerbürgers kommen von der Meldebehörde ... !!
  • nach Abmeldung haben wir aber keine zuständige Meldebehörde mehr ... und schon galt automatisch die ungünstige St.klasse 1, die den bei der GKV eingesparten Betrag  (Auslöser all dieser Bemühungen) jetzt als Steuer einzog.
  • die Lösung des ELStAM-Problems: Das Finanzamt erstellt uns auf Antrag eine "Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" zur Vorlage beim Arbeit- bzw. Rentengeber. Es sind letztlich die ELStAM-Daten auf Papier statt elektronisch. Damit bin ich wieder in der günstigeren Steuerklasse 3. - Diese Bescheinigung ist jährlich zu beantragen.

  • .... und die GKV-Beiträge entfallen Dank Kündigung, die erst durch die Abmeldung bei der Heimatgemeinde möglich wurde.und Nachweis einer "Weltweit-Versicherung". Ohne diese Auslandsversicherung könnte es bei Rückkehr und Wiederanmeldung der GKV zu Nachforderungen kommen, hat meine TK "angedroht"!  Ob zu Recht weiss ich nicht, denn mein Eindruck ist, dass sie sich mit Langzeit-Weltreise-Rentnern sehr schwer tun.

Da unsere Reise auf 10-15 Jahre angelegt ist, lohnen diese Mühen. Bei Eiltour um die Welt ... wäre ich zu faul.

Hoffentlich sind einige hilfreiche Hinweise für Blauwassersegler im Aufbruch dabei.

Andreas aus Vanuatu


.... wer immer kann, sollte zur TO-Mitgliederversammlung gehen. Hier im Internen Bereich des Forums sind Diskussionen und Anträge zu den dringendsten Problemen nachzulesen ... macht das und stimmt bitte auch im Namen der Verreisten, die bis Einführung der Online-Wahlmöglichkeit leider ohne Einfluss bleiben.


Knut
Skipper
Skipper
Posts:50


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08.10.13 um 11:09
Danke!

Sehr, sehr hilfreich!!!! Bin gerade dabei, das Thema mit der TK zu besprechen. Da hilft mir dieser Beitrag sehr.


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