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Hallo,
ich möchte ein Gebrauchtboot in Frankreich, Südbretagne, kaufen. Es handelt sich um eine Segelyacht eines Schweizers unter schweizer Flagge. Die Yacht ist nicht EU versteuert. Sie wurde im September 2023 in EU Gewässer (Frankreich) gebracht (aus der Karibik) und liegt dort seither unter der 180 Tage Regel, die für in der Schweiz registierte Boote in der EU gilt.
Weiss jemand, wie es sich mit 180 Tage Regel verhält wenn ich das Schiff nun kaufe? Laufen diese 180 Tage weiter oder muss ich das Schiff ausserhalb EU Gewässer kaufen und dann wieder einführen, so dass die 180 Tage neu starten unter meinem Namen.
Vielen Dank für Antworten!
Grüsse, Pete
Moin Pete, vor einigen Jahren hatte ich von einem Schweizer Eigner
ein Boot gekauft. Das Boot lag in Südfrankreich in Port Saint Louis. Das Boot war nicht EU-versteuert.
Wir haben dann einen französischen Gutachter das Boot (Catamaran Visiona 40) schätzen lassen. Der Gutachter errechnete einen Zeitwert von 30.000,- €.
Also sind wir zu den Behörden vor Ort, um zu erfahren, wie wir die EU-VAT von 20 % (also 6.000,- €) entrichten können. Die Mitarbeiter/innen wunderten sich, wieso wir freiwillig Steuer zahlen wollen. Wir haben es dann hinbekommen. Um die Steuer in bar zu entrichten, sind wir zwei Tage in Marseille von Amt zu Amt gelaufen (mit 6.000,- € in den Hosentaschen.
Also wohin auch immer Du mit dem Boot hinfährst, wird sich niemand dafür interessieren, ob die EU-VAT bezahlt ist. Wenn Du dann in EU-Gewässern unterwegs bist, bietet es sich an, das Boot schätzen zu lassen. Sorg dafür, dass das Boot nicht super aufgeräumt und von einer Staubschicht bedeckt ist. Ein bisschen Altöl über die Antriebsmaschine kleckern etc. !
Gutes Gelingen!