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letzter Beitrag 17.08.24 um 17:03 von  Ericson
Bootskauf in Frankreich 180 Tage Regel
 2 Antworten
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Autor Nachrichten
Pete Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
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02.08.24 um 19:27

    Hallo,

    ich möchte ein Gebrauchtboot in Frankreich, Südbretagne, kaufen. Es handelt sich um eine Segelyacht eines Schweizers unter schweizer Flagge. Die Yacht ist nicht EU versteuert. Sie wurde im September 2023 in EU Gewässer (Frankreich) gebracht (aus der Karibik) und liegt dort seither unter der 180 Tage Regel, die für in der Schweiz registierte Boote in der EU gilt.

    Weiss jemand, wie es sich mit 180 Tage Regel verhält wenn ich das Schiff nun kaufe? Laufen diese 180 Tage weiter oder muss ich das Schiff ausserhalb EU Gewässer kaufen und dann wieder einführen, so dass die 180 Tage neu starten unter meinem Namen.

    Vielen Dank für Antworten!

    Grüsse, Pete

    Ericson Posts:3
    --
    17.08.24 um 17:00
    Als Schweizer rate ich Dir, reduziere die VAT-Steuer vom Verkaufspreis und erledige dies, als EU Bürger. Nebenbei (verlange sowieso einen höheren Preisbaschlag. Schiffe tendieren wieder in den Häfen zu verroten und Schweizer, wissen dies auch.
    Ericson Posts:3
    --
    17.08.24 um 17:03
    Zu deiner Frage generell, was zu geschehen hat? 180 Tage Regel heisst, für nicht EU-Bürger darf das Schiff nur 180 an einem Stück in der EU sein. Dann, kannst du zum Beispiel nach Marokko (Gibraltar zählt nicht, Ceuta zählt nicht Kanaren zählen nicht, Azoren auch nicht) Wenn du es kaufst, wird dies nicht unterbrochen, denn es geht um das Schiff, nicht um dich. Es muss also raus. Und es kann auch angenommen werden, dass du Steuerflunkerei machen willst. Die Griechen sind da sehr erfindersich und konfiszieren gerne polnische Flaggen. Also besser, vom Preis abschlagen und erledigen!
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