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Moin,
wir überlegen, ein gebrauchtes Boot, registriert in England, zu kaufen. Die Mehrwertsteuer wurde vom Erstbesitzer in Europa gezahlt, der jetzige Besitzer ist Engländer. Fällt bei einem Kauf nun erneut Mehrwertsteuer an?
Viele Grüße
Gerd und Maike
Hallo
mit dem Brexit haben sich die Briten wohl selber den Ast abgesaegt auf dem sie sitzen. Ganz unverbindlich meine persoenliche Meinung, man kann das durchaus anders sehen, z.B. die Finanzjongleure in der City of London.
Item, Josef schreibt was er machen wuerde und das wuerde ich auch machen. Aber: ich wuerde mir eine Zweitmeinung in der EU einholen und zwar in den Niederlanden. Ich habe in Versteuerungssachen die Erfahrung gemacht, dass die niederlaendischen Behoerden die Sache sehr viel pragmatischer sprich weniger buerokratisch angehen als die Behoerden in D. Alles legal keine
Umgehung. Man moechte das Boot vielleicht in NL stationieren. Und falls es ein Import wird muss sowieso an der ersten Zollstelle in der EU bezahlt werden
Ich wuerde mal vom Verkaeufer die Rechnung fuer das Boot mit Quittung fuer die bezahlte Mehrwertsteuer verlangen und damit auf dem Zoll vorsprechen bzw. Die Quittung per mail senden.
Es muss nicht das Original sein, er koennte eine Kopie mit "Specimen" Aufdruck versehen.
Allenfalls kann euch auch in Spediteur in NL helfen, eine Firma in Enkhuizen hat viel Erfahrung in der Abfertigung von Gebrauchtbooten. Die Adresse koennt ihr beim Cruising Club der Schweiz in Bern nachfragen.
Machts gut, fuer einen spaeteren Erfahrungsbericht waeren wahrscheinlich andere Clubkameraden dankbar.
Fair winds
James