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Liebe Segelbegeisterte des TO,
in einer Infoschrift des ADAC (siehe https://skipper.adac.de/wp-content/...nzel_b.pdf ) ist zu lesen:
" Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculación) Für Boote über 8 m Kiellänge und alle Wassermotorräder (Jet-Skis) wird die Anmeldesteuer erhoben. Deutsche Staatsbürger, die einen Wohnsitz in Spanien gemeldet haben oder eine spanische Steuer- nummer besitzen oder sich mehr als 183 Tage in Summe im Ka- lenderjahr in Spanien aufhalten oder deren Boot unter spanischer Flagge fährt, müssen die Anmeldesteuer in Höhe von 12 %, auf den Kanaren 11 %, des Bootswertes zahlen. "
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dieser Steuer? Wird sie tatsächlich erhoben? 183 Tage in Summe im Kalenderjahr in Spanien sind schnell erreicht und ein Betrag von 12 % des Bootswertes sind kein Pappenstiel.
Ich danke Euch im voraus für jeden Input!
Herzliche Grüße
Stefan
Moin Martin,
ich frage mich gerade, wie belastbar die Auskünfte insgesamt sind und ob wirklich klar ist, worüber gesprochen wird.
Meines Wissens ist die sogenannte Impuesto de Matriculación eine Sonderbesteuerung in Spanien, für die es zumindest für privat genutzte Segelboote in Deutschland (und vermutlich auf EU-Ebene) keine Entsprechung gibt. Daher möchte ich die Richtigkeit der folgenden Aussage zumindest mit einem dicken Fragezeichen versehen:
"Hat also ein Spanier eine Wohnung in Deutschland, z.B. auf Norderney und dort auch ein Schiff, dann müsste er dies in der BRD nach dem halben Jahr ebenso versteuern."
Dieser Link erklärt die Sondersteuer in Spanien und die Möglichkeiten für eine Befreiung aus meiner Sicht gut strukturiert. Ob die Angaben darin aber rechtlich zutreffen, kann ich nicht beurteilen.
Beste Grüße
Christian
Moin,
ich empfehle, den Link zum Text der Spanischen Anwaltskanzlei in die Linksammlung für Lossegler etc. mit aufzunehmen. Eine bessere Übersicht habe ich noch nicht gelesen, um diese häufig gestellte Frage fundiert zu beantworten. Ich hoffe der Vorschlag wird in Cux umgesetzt.
Beste Seglergrüße
Ove Grantz
SV Haewelmann
ich stimme Dir vollkommen zu, dass die Kernaussage für die Allermeisten (Sonderkonstellationen insbesondere mit wirtschaftlichen interessen also ausgenommen) wohl auf eine einfache Formel heruntergebrochen werden kann. Ich würde da aber nicht an den formalen Wohnsitzbegriff anknüpfen, sondern an die Dauer des - ggf. auch unterbrochenen - tatsächlichen Aufenthalts in Spanien innerhalb eines Kalenderjahrs. Wer sich also die meiste Zeit in einem Kalenderjahr (ob dafür jetzt 183 Tage oder mehr als 183 Tage erforderlich sind, darauf würde ich es nicht ankommen lassen) in Spanien aufgehalten hat, gilt nach den Angaben auf der verlinkten Internetseite als in Spanien ansässig. Mit der Ansässigkeit beginnt dann der ganze Schlamassel mit der Anmelde- und Steuerpflicht.
Ich habe mal davon gelesen, dass Beamte der Steuerverwaltung zur Feststellung der Aufenthaltsdauer sich Logbücher vorlegen ließen und die Hafenmeistereien befragt haben. Ich würde das also nicht ganz so auf die leichte Schulter nehmen, wenn ich mich tatsächlich längere Zeit in Spanien aufhalten würde. Hilfreich kann sicher sein, wenn man belegen kann, wann man sich außerhalb Spaniens aufgehalten hat.
Interessant zu beobachten sind auf der anderen Seite die vielen in Polen zugelassenen Sportboote in den spanischen Marinas. Das lässt vermuten, dass die Kontrollen - zumindest noch - nicht so streng sind.
Allerbest,
Hallo Zusammen,
Handelt es sich bei der Berechnung der 183 Tage wirklich um das Kalenderjahr? Ich glaube die 183 Tage beziehen sich auf eun Jahr, d.h innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen darf man sich nicht länger als 183 Tage in Spanien aufhalten ansonsten man dann steuerpflichtig wird.
Boote mit polnischer oder belgischer Flagge in den spanischen Marinas können in Spanien ansässigen Personen gehören und sind ordnungsgemäss versteuert. Die Flagge wurde gewählt da die Auflagen und Kosten geringer sind.
Grüsse aus Hog Cay / Bahamas
Daniel
SY Vairea
Moin Daniel,
wir hatten hier ja insbesondere mit Hilfe der verlinkten Informationen herausgefunden, dass grundsätzlich eine Pflicht zur Anmeldung von Booten im spanischen Schiffsregister besteht und zur Führung der spanischen Flagge besteht, wenn man in Spanien ansässig ist. An diese Pflichten scheint die Pflicht zur Abführung dieser Sondersteuer (nicht Mehrwertsteuer) gekopplet zu sein.
Nun schreibst Du:
"Boote mit polnischer oder belgischer Flagge in den spanischen Marinas können in Spanien ansässigen Personen gehören und sind ordnungsgemäss versteuert. Die Flagge wurde gewählt da die Auflagen und Kosten geringer sind."
Kannst Du das bitte näher einordnen, warum trotz Ansässigkeit in Spanien keine Pflicht zur Anmeldung in Spanien und Führung der spanischen Flagge bestehen soll? Woher hast Du Deine Erkenntnisse, der angeblich ordnungsgemäßen Versteuerung? Bezieht sich Deine Aussage tatsächlich auf die hier diskutierte Sondersteuer oder meinst Du die Mehrwertsteuer, die beim Kauf eines Bootes anfällt? Oder ist es so, dass die von Dir angesprochenen Bootseigner von der Anmeldesteuer und der Pflicht zur Führung der spanischen Flagge befreit wurden?
Ganz so einfach ist es ja - zumindest nach deutschem Flaggenrechtsgesetz - nicht, sich von der Pflicht zur Führung der "eigenen" Nationalflagge befreien zu lassen. Zumindest Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland können nicht mal so eben die Flagge eines anderen Staates wählen, um Auflagen oder Kosten zu umgehen.
Hallo Christian,
Unsere Reise begann. in Spanien. In der Marina lagen Flyer auf in welchen für die belgische Flagge Werbung gemacht wurde. Es sei günstiger und mit weniger Auflagen verknüpft als eben die spanische Nationale zu führen. An unserem Steg lag ein Boot mit belgischer Flagge das Spaniern gehörte. Ich habe mich mit ihnen darüber unterhalten. Damals war es Belgien und in der Zwischenzeit ist Polen dazugekommen. Kenne einen Deutschen der ein Boot unter polnischer Flagge fährt.
Zur Steuerpflicht kann ich mich nicht äussern. Dort wo ich in Spanien lag und unser Boot für Langfahrt klarmachte, kam die Guardia Civil regelmässig vorbei. Sie liefen über die Stege und sahen sich im Marinabüro Papiera an.
Ihr müsst euch in Deutschland von der Pflicht zur Führung derdeutschen Flagge befreien lassen? Krass...
Grüsse aus den Bahamas, wo heute der letzte Tag ist an dem Lobster gefangen werden dürfen