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Ich bin kurz davor, ein Boot zu kaufen. Der Haken, das Boot liegt seit einem Jahr in Tunesien. Bedauerlicherweise hat der Verkäufer (zweiter Eigner), keinen originalen Kaufvertrag mehr vom Erstbesitzer, mit dem er die Umsatzsteuer nachweisen könnte. Reicht eine italienische Zulassung als Beweis einer EU Versteuerung aus? Muss die Werft die Versteuerung nachweisen können? Was muss ich bei der Registrierung in DE beachten?
Liebe Grüße Frank
wenn du nicht erwischt wirst kann nichts passieren, da hat Martin recht. Ich wurde schon kontrolliert, wenn du das Boot kaufen willst und kein Nachweis da ist, empfehle ich den Betrag für die Steuer vom Kaufpreis abzuziehen.
Lieber Frank
Wenn man keine lückenlose Dokumentation über das gesamte Leben einer Yacht hat, dann darf man sie als mehrwertsteuerlich kontaminiert bezeichnen. D.h. man muss sie bei der Einfuhr in den EU-Raum neu versteuern und mit der Dokumentation von vorne anfangen. Allenfalls stellen sich auch noch andere rechtliche Fragen, z.B. ob der Eigentumsnachweis des Verkäufers und gegebenenfalls andere Dokumente überhaupt korrekt sind?
bei einer Kontrolle musst du die abgeführte MwSt. belegen.
Stammbaum wird nicht benötigt.
Viele Boote die so schein heillig "oh das ist schon verjährt und für das Boot braucht man es nicht, da passiert nichts" zum Verkauf angeboten werden
wurde ohne MwSt. gekauft also deutlich billiger.
Hallo, ich habe schon erlebt wie der deutsche Zoll im Hafen über die Stege wandert und komntrollen durchführt. Auch taucht das Problem auf, wenn man eine Zollstrassenbefreiung beantragt (diese ist auf jeden Fall auf der Ostsee sinnvoll) .
Auch das Alter des Bootes und das Herstellungsland sind dabei hilfreich. Unser Boot ist 40 Jahre alt und da wird die MwSt nicht mehr nachgefordert.
Handbreit TP