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letzter Beitrag 30.01.23 um 20:02 von  Thomasp
EU-Versteuerung
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Autor Nachrichten
Frank_Fox Posts:3
--
26.08.22 um 23:27

    Ich bin kurz davor, ein Boot zu kaufen. Der Haken, das Boot liegt seit einem Jahr in Tunesien. Bedauerlicherweise hat der Verkäufer (zweiter Eigner), keinen originalen Kaufvertrag mehr vom Erstbesitzer, mit dem er die Umsatzsteuer nachweisen könnte. Reicht eine italienische Zulassung als Beweis einer EU Versteuerung aus? Muss die Werft die Versteuerung nachweisen können? Was muss ich bei der Registrierung in DE beachten?

    Liebe Grüße
    Frank

    Capt‘n Motylek Kommodore Kommodore Posts:171
    --
    28.08.22 um 01:19
    Hallo Frank,

    leidiges Thema… Im PALSTEK 3/22 auf Seite 132 gibt es auf Seite 132 sehr kompetente und umfangreiche Ausführungen der Kanzlei Ben Tanis, Kiel zu der Thematik.
    Meine Erfahrung: Mein Steuernachweis ist einwandfrei belegbar, jedoch nie kontrolliert worden. Ich würde mir diesbezüglich nicht so große Gedanken machen. Im schlimmsten Fall musst Du eben erneut versteuern oder suchst Dir von Tunesien gleich Malta aus uns zahlst freiwillig. Ist aber natürlich ein Unterschied ob Du eine Schiff für € 50.000,— oder € 500.000,— kaufst….
    Ggf. finden sich auch kreative Alternativen mittels „Zwischenverkauf“ zu einem anderen Kaufpreis, aber wie gesagt, da wird es dann wirklich kreativ und das wäre außerhalb jeglicher Beratungsvorschläge…

    Gruß
    Martin
    wiki Skipper Skipper Posts:40
    --
    28.08.22 um 13:13

    wenn du nicht erwischt wirst kann nichts passieren, da hat Martin recht.
    Ich wurde schon kontrolliert, wenn du das Boot kaufen willst und kein Nachweis da ist, empfehle ich den Betrag für die Steuer vom Kaufpreis abzuziehen.

    Thomas H Segler Segler Posts:12
    --
    30.09.22 um 11:15

    Lieber Frank

    Wenn man keine lückenlose Dokumentation über das gesamte Leben einer Yacht hat, dann darf man sie als mehrwertsteuerlich kontaminiert bezeichnen. D.h. man muss sie bei der Einfuhr in den EU-Raum neu versteuern und mit der Dokumentation von vorne anfangen. Allenfalls stellen sich auch noch andere rechtliche Fragen, z.B. ob der Eigentumsnachweis des Verkäufers und gegebenenfalls andere Dokumente überhaupt korrekt sind?

    wiki Skipper Skipper Posts:40
    --
    30.09.22 um 16:03

    bei einer Kontrolle musst du die abgeführte MwSt. belegen.

    Stammbaum wird nicht benötigt.

    Viele Boote die so schein heillig "oh das ist schon verjährt und für das Boot braucht man es nicht, da passiert nichts" zum Verkauf angeboten werden

    wurde ohne MwSt. gekauft also deutlich billiger.

    Thomasp Posts:3
    --
    30.01.23 um 20:02

    Hallo, ich habe schon erlebt wie der deutsche Zoll im Hafen über die Stege wandert und komntrollen durchführt. Auch taucht das Problem auf, wenn man eine Zollstrassenbefreiung beantragt (diese ist auf jeden Fall auf der Ostsee sinnvoll) .

    Auch das Alter des Bootes und das Herstellungsland sind dabei hilfreich. Unser Boot ist 40 Jahre alt und da wird die MwSt nicht mehr nachgefordert.

    Handbreit TP

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