Verstanden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Trans-Ocean Foren

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge
vorherigevorherige Go to previous topic
weiterweiter Go to next topic
letzter Beitrag 17.12.23 um 22:49 von  Eva KB
Wilde Ehe auf See
 10 Antworten
sortieren:
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Autor Nachrichten
Engelchen_69
Segler
Segler
Posts:4


--
12.05.22 um 23:48

    Hallo zusammen,

    wir sind ein Paar, aber nicht verheiratet. Unser Entschluss steht aber fest, mit dem Segelboot um die Welt - Dauer und genaue Route
    offen, aber viele Ideen.
    Wir lösen derzeit unsere geschäftlichen Bindungen und geben dann in Deutschland auch die Wohnung auf.

    Letzte Woche waren wir beim Notar und wollten da so einiges regeln wie Erbrecht, Patientenverfügung und Vollmachten unterwegs -
    leider Fehlanzeige. Die Notarin kannte sich nicht aus, war so ein komischer Termin der trotz genauer Angabe was
    wir wollten und nicht viel gebracht hat.
    Wir wollen vorsorgen, falls mal was passiert - nur wie ?

    Hat jemand sowas schon gemacht und kann uns weiterhelfen ? Sei es durch Links, persönliche Erfahrungen, Ansprechpartner etc.

    Ganz lieben Dank
    Sarah & Chris

     

     

    Capt‘n Motylek
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:171


    --
    14.05.22 um 22:41

    Moin,

    da hier offensichtlich, wie so häufig wenn nicht gerade jemand etwas verkaufen möchte....., keine Rückmeldung kam, an dieser Stelle meine persönliche und juristisch nicht fundierte Meinung. Vorab: Ehe ist immer wild, nicht nur auf See. Es gilt der Grundsatz: lucky wife, lucky life....

    Eure Fragen und die jeweilige Situation sind zu individuell, als dass man sie an dieser Stelle kompetent und umfänglich beantworten könnte. Als ersten Ansatz könnte man für eine Vorsorgevollmacht auf das allgemein gehaltene Formular des Bundesministeriums für Justiz zurückgreifen. Hier der Link:

    https://www.bmj.de/SharedDocs/Downl...e&v=21

    Sicher keine ganz falsche Grundlage. Jedes Notariat sollte allerdings in der Lage sein, dies individueller zu gestalten. Sucht Euch besser ein anderes Notariat. Dazu kommt das Problem, dass man die Vollmacht auch zumindest in der englischen Sprache übersetzen lassen sollte. In jedem Land gilt eigenes Recht, im Krankenhaus "vor Ort" ganz sicher und demnach ist man nie zu 100% safe. Hat das aber ein Notar verfasst, schön mit Siegel und ggf. übersetzt, so hat dieses Formular zumindest mal einen ganz anderen "Anstrich". Kostet natürlich, im Fall er Fälle jedoch gut und gern investiertes Geld. Vielleicht sogar, je nach Vermögenswert, eine Sache für "fachlich vorbelastete" Juristen.

    Vollmachten bei Banken sollten stets dort geregelt werden. Kein Institut wird, wenn jemand mit einer Vorsorgevollmacht aus dem Ausland etwas veranlassen möchte, diese akzeptieren. Außerdem braucht man Zugänge zum Online-Banking. Ich empfehle nachhaltig, nicht nur weil ich leitend in dem Bereich tätig gewesen bin, eine Volksbank oder Sparkasse vor Ort, mit einer Person, die einen und das eigene Vorhaben der Reise, persönlich kennt.  Ein Online-Anbieter macht nur Dienst nach Vorschrift! Da geht ggf. nix. Ich persönlich musste mal, auf Anruf, die Kosten für einen Medical-Flight eines Kunden freigeben. € 35.000,-- ins Ausland. Da such mal bei einer Direktbank jemanden der das verantwortet. Das aber nur nebenbei als dringende Empfehlung.

    Ansonsten ist das alles, wie zuvor beschrieben, zu individuell für einen Ratschlag aus dem Forum. Habt Ihr noch spezielle Fragen, so sendet gern eine private Nachricht. Sofern ich meine, dass ich einen kompetenten Ratschlag habe, äußere ich mich gern. Habe ich keine Ahnung, so lasse ich Euch das wissen.

    In diesem Sinne 

    Fair Winds

    Martin

    Engelchen_69
    Segler
    Segler
    Posts:4


    --
    17.05.22 um 21:59

    Hallo Martin,

    Erstmal ganz lieben für deine ausführliche Antwort.
    ja - eigentlich war die Ehe mit Trauschein wilder - besonders zum Ende hin ;-)
    Da wir nur wenig Antworten von Notaren erhalten haben, eigenltlich waren von 25 nur 2 überhaupt bereit dafür einen Termin zu geben,
    hab ich aus einem anderen Forum einen Ratschlag als die derzeit beste Lösung für uns gefunden.
    Wir haben die entsprechenden Vollmachten (einen Teil auch von deinem Link) in Kurzform zusammengefasst.
    Ich spreche fliessend Englisch und hab das dann auch selbst übersetzt.

    Das ganze lassen wir von einem Notar zusammentackern und lediglich die Unterschriften beglaubigen (Kostet ca. 150 € für 2*3  Unterschriften) - so das es schön amtlich aussieht.
    Dann noch einmal die Vorsorgevollmacht und das Testament hinterlegen (machen wir selbst).

    Hab jetzt schon viel erfahren und leider scheint ein deutscher Erbvertrag auf Gegenseitigkeit (kostet ca. 5000 €) schon selbst in Frankreich weniger zu gelten, als ein Handgeschriebenes Testament.

    Wir machen es also so amtlich aussehend wie möglich und so günstig wie möglich

    Nochmals ganz lieben Dank
    und Fair Winds
    LG Sarah

    PS: wir haben das mit der Bank auch auf unserem Radar und machen uns noch ein neues, gemeinsames Konto bei der Sparkasse im Ort auf.
    Bei den anderen Banken im Ausland haben wir schon von vorneherein gemeinsame Vollmachten bei der Eröffnung vereinbart.

     

    Capt‘n Motylek
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:171


    --
    17.05.22 um 23:38

    Hallo Sarah,

    das hört sich doch schon mal ganz gut an. Dann möge sich die Erfahrung bewahrheiten, dass, wenn man sich um etwas gekümmert oder versichert hat, meist nix passiert....

    Und besonders französisches Erbrecht, aber auch spanisches Erbrecht, insbesondere bei Immobilienbesitz in diesen Ländern, ist eine eigene Welt für sich. Meines Wissens kann es sogar zur Anwendung kommen, wenn man nicht einmal deren Staatsbürgerschaft hat, sondern nur gerade zufällig dort "umgefallen" ist.

    Doch das gilt es, losgelöst von Ort und Erbrecht, in jedem Fall zu vermeiden ;-)

    Und, was mir an der Stelle noch einfällt: Man sollte auch überdenken, wen man bevollmächtigt. Naheliegend ist natürlich, sich gegenseitig zu bevollmächtigen. Seid Ihr aber beide wohlauf an Bord, es muss aber was in der Heimat geregelt werden, dann nutzt das mitunter wenig. Aber da wird es schon zu individell. Hört sich jetzt blöd an, aber dass eine Patientenverfügung für den Begünstigten sicher im Banksafe liegt, für das der Begünstigte aus dieser Verfügung aber keine Vollmacht hat, ist nicht erst einmal passiert... 

    Euch eine gute Reise und Grüße von Bord aus Cadzand

    Fair Winds

    Martin

    Eva KB
    Skipper
    Skipper
    Posts:55


    --
    20.10.22 um 22:28
    Hallo,
    Auch wenn es nun schon ein bisschen her ist.
    Ich bin quasi vom Fach und werde vor Langfahrt meine wilde Ehe legalisieren weil es im Ausland und auch in der Vorbereitung alles einfacher macht. Wir haben auch mal versucht bei einem Notar eine Art Partnerschaftsvertrag aufsetzen zulassen mit Regelungen zum gemeinsamen Wohneigentum, Sterbefall, Vorsorge, Kinder etc... für DIE Gebühren können wir eine riesige Hochzeit ausrichten.. und haben es daher gelassen.. Stattdessen in separaten Testamenten geregelt, was man regeln kann und beim Rest nehmen wir das Risiko in Kauf..
    Vasco
    Skipper
    Skipper
    Posts:55


    --
    21.10.22 um 15:51

    Hallo Eva,

    ja es stimmt, es ist tatsächlich schon eine Weile her, dass der Post gestartet wurde. Gut, dass es jetzt doch noch aufgefallen ist.

    Mich würde interssieren, wie die Hinweise von Herrn Trockels von einer Frau vom Fach gesehen werden. Da ist ja schon ziemlich konkret und sachlich auf die Handlungsalternativen eingegangen worden. Kannst du das noch deutlicher herausstellen?

    Oder wäre es nicht eine gute Idee hier ein Microseminar daraus zu entwickeln? Bert, du liest doch auch mit. Wäre das was?

    Grüße

    Jens

     

    Eva KB
    Skipper
    Skipper
    Posts:55


    --
    21.10.22 um 19:47
    Hallo Jens,
    Rechtsberatung kann, darf und werde ich hier nicht leisten. Es hat einen guten Grund warum es so kompliziert und teuer ist, die verschiedenen Aspekte beim Notar (und die sind die wahren Experten) zu regeln- und dabei erscheint mir unser Fall noch recht einfach. :)

    Fast alle Fragen würden sich aber mit Eheschließung bei uns erübrigen (mit leichten Unterschieden je nach Güterstand). Und im Ausland zählt oft eben nur die Ehe. Eine Heiratsurkunde ist die einfachste Art zu belegen, dass man zusammengehört und gegenseitig gewisse Rechte genießt.

    Egon Lutomsky hält im Winter ein Seminar zu Rechtlichem und Behörden, aber es liegt in der Natur der Sache, dass es nur darum gehen kann, aufmerksam zu machen auf die verschiedenen Fragen und Fallstricke, die sich meist für Langfahrer ergeben- damit jede/r selber klären kann, was im speziellen Fall wie vorzubereiten ist.

    Und am Ende muss wohl jede/r selber entscheiden, wie viel Absicherung oder Restrisiko für einen persönlich akzeptabel ist..
    Vasco
    Skipper
    Skipper
    Posts:55


    --
    21.10.22 um 20:53

    Hallo Eva,

    da hast Du vollkommen recht, eine Rechtsberatung darf es da nicht geben. Da liegt auch jeder Fall anders und sollt individuell betrachtet werden. Dennoch können ja Tips und Erfahungen sowie Meinungen zusammgetragen und vermittelt werden. Da bin ich ganz froh über die Anfrage hier im Post. Ich stimme auf jeden Fall damit überein, dass es leicher sein wird in besiegelter Ehe über die Oceane zu fahren.
    Wer es aber nicht will oder kann, könnte tatsächlich von Hilfstellung aus unserem Verein partizipieren.

    Vieleicht schafft es Egon ja, ein kleines Microseminar aus seinem Vortrag zu erstellen.

     So long

    Jens 

    Eva KB
    Skipper
    Skipper
    Posts:55


    --
    22.10.22 um 00:28
    Also wie gesagt, meine persönliche Meinung: Heiraten ist schneller, einfacher und auch presiwerter, wenn man keine riesen Feier auf einem Schloss draus macht. Und das sage ich als gebranntes Kind, aka geschieden... Vor der Langfahrt würde ich wohl auch zum 2. Mal JA sagen..
    Will man das nicht, kommt es sehr auf die konkreten persönlichen Umstände an, was man wie regel kann. Da ist der Ansatz der TE m.E..nicht verkehrt..
    SamOnTour
    Segler
    Segler
    Posts:12


    --
    14.12.23 um 16:02
    Es gab Zeiten, da konnte man unverheiratet in Deutschland kein Hotelzimmer mieten. Beim Stichwort "Wilde Ehe auf See" kommt mir da eher in den Sinn, daß Autoritäten in Ländern mit anderen Moralvorstellungen Ärger machen könnten. Hatte da schon mal jemand Probleme?

    Grüße
    Eva KB
    Skipper
    Skipper
    Posts:55


    --
    17.12.23 um 22:49
    Ja, auch das sollte man nicht unterschätzen. Es gibt eine ganze Reihe Länder, wo Unverheiratete nicht zusammen ein Hotelzimmer nehmen können. Zwar wird es in vielen Ländern dann doch meist nicht so streng gehandhabt aber man geht auf jeden Fall ein Risiko ein und macht sich schlicht angreifbar wenn man sich an die lokalen Regeln nicht hält.
    Ob das auch auf der eigenen Yacht zu einem Problem werden kann, weiä ich nicht.

    Ich erinnere mich, dass uns 2004 in Marokko tatsächlich mal ein Zimmer verwehrt wurde. Beim nächsten Hostel hat dann niemand gefragt.
    Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.


    Go to top