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Sehr geehrter Herr Kähler, Ihre Yacht ist kein Wohnsitz in Deutschland. Da Sie keinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, können Sie damit auch bei erfolgreichem Ablegen einer deutschen Amateurfunkprüfung keine permanente deutsche Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten. Dem Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes (AFuG) entsprechend, werden Zulassungen nach §3 Abs.1 AFuG nur für die entsprechenden natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland erteilt. Sie können aber auf Antrag zu einer Amateurfunkprüfung für den Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A oder E zugelassen werden. Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung ist für Sie im Hinblick auf Obiges nur dann sinnvoll, wenn Sie auf Grund einer in Deutschland ausgestellten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung nach der CEPT-Empfehlung T/R61-02 (bei Klasse A) oder nach dem ERC-Report 32 (bei Klasse E) eine kenianische Amateurfunklizenz erhalten können. Ob dies der Fall ist, bitte ich Sie selbst herausfinden.
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