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Moin, ich suche jemanden der bereits als Grafiker/Designer auf Langfahrt ist und bei der Künstlersozialkasse versichert ist bzw. war. Der Hintergrund ist das Problem, das die mit der Künstlersozialkasse zusammenarbeitenden, deutsche Krankenversicherungen meines Wissens nach nur 6 Wochen nicht mehr für Kosten im Ausland aufkommt. Von daher würde ich gerne bei der Hanse-Merkur eine Auslands Krankenversicherung abschliessen aber weiter bzgl. Rentenversicherung in der KSK bleiben. Ich möchte mich auch nicht ganz aus Deutschland abmelden und werde jedes Jahr 2-3 Monate in Deutschland sein. Die angestrebte Auslandskrankenversicherung gilt im übrigen nicht als wechsel in ein Privatversicherungsverhältniss. Letzteren will ich unbedingt vermeiden. Es wäre schön wenn jemand die gleichen Gedanken hat bzw. hatte und ich mich mit ihm/ihr austauschen könnte. Lieben Dank, Franziska
Hallo Franziska,
Künstlersozialkasse ist jetzt wieder ein eigenes Thema, normale PKV und GKV sind schon schwierig genug. Aber guck mal hier, vielleicht sind dort bereits einige Informationen die auch für Sänger, Tänzer und Gaukler gelten 🤗
Grundsätzlich ist die Situation jedoch grundsätzlich - und insbesondere in Deinem Fall - jeweils so individuell, dass allgemein gültige Antworten kaum möglich sind. Aber der Link geht zumindest in die Richtung
https://www.rausgefahren.de/wp-cont...herung.pdf
Gruß
Martin
Hallo Franziska, Wir sind von 2010 bis 2015 um die Welt gesegelt und waren bei der Hanse Merkur versichert. Meine Frau mußte die Versicherung während der Reise auch in Anspruch nehmen, Die Abwicklung der Kosten war problemlos. Gruß
gern kann ich Dir zum Thema Auslandsreisekrankenversicherung weiterhelfen siehe mal unter:
www.ks-makler.de oder sende eine Mail an: ks@ks-makler.de
Achtung:
Bei fast allen Reiseauslandskrankenversicherern (die nur jährlich laufen) kann eine Verlängerung beantragt werden,
die aber nicht angenommen werden muss bzw. nicht angenommen wird, wenn inzwischen eine Verschlechterung des
allg. Gesundheitszustandes (z. B, mehrere Behandlungen) eingetreten ist.
Hier lauert also eine deutliche Falle, wenn Du unterwegs auch nur geringfügig krank wirst!
Für „Langfahrt“ ist ein Jahr deutlich zu kurz und damit kann der Traum von weiter unbeschwertem segeln schnell zerplatzen!
Wichtig ist, eine Anwartschaft auf „Weiterversicherung“ bei der bestehenden KV zu beantragen bzw. aufrecht zu erhalten,
um nach Rückkehr (gesund oder krank) auf jeden Fall weiter krankenversichert zu sein, da der gesetzlich vorgeschriebene
„Basistarif“ nur sehr eingeschränkte Leistungen hat!
Hierzu der Gesetzestext des Bundesministerium für Gesundheit http://www.bmg.bund.de/glossarbegri...erung.html
Die Krankenversicherungsunternehmen sind seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind. Er sieht zudem – wie in der GKV – einen Aufnahmezwang vor. Die Krankenversicherungsunternehmen dürfen niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Im Basistarif sind Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht erlaubt. Für Beihilfeberechtigte wird ein beihilfekonformer Basistarif angeboten.
Personen ohne Krankenversicherungsschutz mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen bzw. die ehemals privat krankenversichert waren oder der privaten Krankenversicherung (PKV) systematisch zuzuordnen sind, sind zur Versicherung im Basistarif bei einem Versicherungsunternehmen ihrer Wahl berechtigt.
Folgende grundsätzliche Fragen müssen in jedem Fall vorher geklärt werden: 1. Wie langen wollen Sie unterwegs sein? (Jahre/Monate) 2. Wollen Sie die sogenannten NAFTA-Staaten bereisen? (USA, Kanada, Mexiko) Wenn ja, wie lange? 3. Bestehen derzeitige schwerwiegende Krankheiten? 4. Wurden In den letzten 5 Jahren, Krebs, Alzheimer, Herzkreislauf, Herzinfarkt, Wirbelsäule, Knochen,, Gelenke, Blut, Diabetes, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Nieren, Gallen, Leber, Epilepsie, Tuberkulose Parkinson, Malaria, behandelt? 5. Wurden In den letzten 5 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen von Psychotherapeuten/Psychologen, durchgeführt bzw. Angeraten?
Viele Gesellschaften nehmen die Reiseauslands-KV auch ohne Gesundheitsprüfungen an. Im „Kleingedruckten“ steht dann oft, dass div. „Vorerkrankungen“ nicht versichert sind! (z. B. Preuss § 6) Also die Bedingungen immer vorher genau lesen!!!
Als unabhängige Versicherungsmakler halten wir, nicht nur aus Haftungsgründen, den offenen und fairen Dialog (alle Informationen) über die zu versichernden Risiken für absolut notwendig, um nicht im Schadenfall Überraschungen, insbesondere für den Mandanten, zu erleben!
Beantragungen sind auch über unsere Internetseite möglich! Bitte nicht erschrecken, es ist mit der folgenden Anleitung wirklich einfach:
1. Produkte und Vergleiche 2. Auslandskrankenversicherung (rechts oben) 3. Rechner Auslandskrankenvers. (links oben) 4. Für längere Reisen 5. Dann Care Expatriate suchen (scrollen auf der linken Seite) 6. Dann Einleitung zur Info, bzw. Online Antrag (in Tabelle rechts) 7. Bei Angaben zum Auslandsaufendhalt unter Aufenthaltsland „USA“ anklicken, bzw. wo Du Dich am längsten aufhältst. 8. Unter Versicherungstarif / Eigenanteil findest Du die gewünschten Tarife und SB.
Ganz kurz: Man kann nicht NAFTA Staaten nach z.B. einem Jahr rausnehmen und dann läuft der Vertrag weiter. Normalerweise läuft der Vertrag für die gesamte Vertragslaufzeit mit NAFTA Staaten weiter. Man kann aber z. B. einen Vertrag inkl. NAFTA Staaten für max.12 Monate abschließen und schon nach 10 Monaten einen Neuantrag ohne NAFTA Staaten stellen mit Beginn nach 12. Monat (Man nimmt dann das Einreisedatum vom 1. Vertrag)
Risiko: Bei Gesundheitsverschlechterung muss der Versicherer den neuen Antrag nicht mehr annehmen, d.h. Du bist dann ohne Versicherungsschutz. Um dieses Risiko zu vermeiden sollte man einen Antrag mit NAFTA Staaten für die maximale Reisedauer abschließen.
Damit Du weißt wer ich bin, schau mal unter Bobby Schenk: Schadenfall was tun? 10 Jahre erfolgreiches Klagen. (Eine Dokumentation der eigenen Erfahrungen mit Versicherern). Brand unserer „WADO RYU“ – siehe auf der Bobby Schenk Seite: https://www.bobbyschenk.de/n002/wado.html https://www.bobbyschenk.de/n002/wado60.html https://www.bobbyschenk.de/n002/wado40.html Unter „Das jahrzehntlange Sterben der WADO RYU“ 1-3. Der Erfolg des Prozesses dauerte 10 Jahre und 2 Monate. Gruß Klaus Schulze