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letzter Beitrag 27.04.23 um 19:22 von  Wanambi
Einfuhr einer Yacht in die EU
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Autor Nachrichten
The Sabbaticals
Segler
Segler
Posts:19


--
31.03.20 um 03:09

    Hallo zusammen, wir haben in 2018 eine gebrauchte Yacht in Florida gekauft. Hergestellt wurde sie 1992 in Frankreich. Damals wurde sicherlich die französiche Umsatzsteuer bezahlt, was sehr wahrscheinlich beim Hersteller nachgefragt werden kann. Von Florida aus sind wir, ohne in USA Steuern zahlen zu müssen, innerhalb einer uns gesetzten Frist außer Landes gesegelt. Danach waren wir in verschiedenen Ländern der Karibik unterwegs. Da wir momentan, wie so viele andere Segler auch, in der Karibik (in Martinique) gestrandet sind, überlegen wir, ob wir über den Atlantik nach Europa zurückfahren, wo wir unsere Yacht vorerst liegen lassen würden. Wir sind uns aber nicht sicher, ob dabei nicht für die Einfuhr eventuell Umsatzsteuer anfällt. Das Schiff ist übrigens in der Isle of Man registriert. Vielleicht weiß irgendwer etwas darüber, oder, wen wir hierfür fragen könnten. Steuerberater winken meistens ab, weil es wohl sehr speziell ist. Vielen Dank!

     

     

    Ralph Bader
    Posts:3


    --
    31.03.20 um 21:22

    Hallo Sabbaticals

    wie es scheint sind wir am selben Ort gestrandet, immerhin ist das Wetter hier meistens toll.

    Zu eurer MWSt. Frage kann ich nicht als Steuerfachmann, aber aus unseren eigenen, sehr umfangreichen Abklärungen, berichten.

    Wenn ich Steuer, MWSt oder sonst was schreibe, meine ich immer die EU Umsatzsteuer.

    Wie ihr richtigerweise schon bemerkt habt, lässt sich diese Frage praktisch nie zu 100% beantworten, ausser ihr bezahlt die Steuer nochmals.

    Wenn die Steuer bezahlt wurde und das Boot mehr als 3 Jahre im Ausland war wird nach Gesetz (vielleicht nicht nach der geltenden Praxis) die Steuer erneut fällig.

    Dass das Boot ausserhalb der EU registriet ist hilft wenig, das würden dann ja noch Viele so machen.

    Die Steuer wird fällig wenn der Eigner oder der Skipper EU Bürger sind (hier unterscheiden sich verschiedene Auslegungen aber es kann auf jeden Fall so gehandhabt werden)

    Die Steuer wird fällig beim Befahren der EU Gewässer zum Satz in dem Land in welchem ihr einreist.

    Eine Chance (die Einzige die ich kenne) gäbe es wenn ihr eine original Rechnung mit ausgewiesener Steuer beschaffen könnt. Eine Bestätigung, dass die Steuer früher schon mal bezahlt wurde wird nur in Form eines Originalbelegs akzeptiert.

    Falls ihr detailiertere Info's möchtet, ich habe dank der Ausgangssperre nicht viel anderes zu tun :-)

    Grüsse aus der Anse des Salines

    Ralph

    The Sabbaticals
    Segler
    Segler
    Posts:19


    --
    01.04.20 um 01:25

    Hallo Ralph, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. So wie Du das beschreibst, müssten wir vom Erstbesitzer die Original-Rechnung

    vorlegen (von 1992). Das wird schwierig, aber wir könnten es probieren. Kannst Du uns irgendwelche gesetzlichen Grundlagen nennen, aufgrund dessen Du diese These stützt?

    Vielen Dank und liebe Grüße nach Anse de Salines

    Ralph Bader
    Posts:3


    --
    01.04.20 um 21:15

    Hallo

    Die Nachweispflicht ist in der EU-Richtlinie 92/111/EWG geregelt.

    Wenn Du danach Googels wirst Du unzählige Dokumente finden (von denen ich mindestens die Hälfte gelesen habe)

    Schnell, einfach und zuverlässig kannst Du die folgenden Links mit ähnlicher Aussage, da aus der selben Richtlinie zitiert, verwenden:

    https://skipper.adac.de/steuer-zoll/

    https://www.boot.de/de/Magazin/Sege...reithalten

    https://www.boatshop24.com/de/commu...oote-und-y

    Ich habe mir damals auch den zugrundeliegenden Gesetzestext angeschaut, aber der ist kompliziert zu lesen und am Ende hat der Zollbeamte immer noch einen grossen Spielraum zu seinen Gunsten.

    In unserem Fall haben wir Segelausrüstung für über EUR 15'000.- auf ein nicht in der EU registriertes Boot geliefert bekommen und trotzdem dass wir die gesamte Ausfuhr nach Vorgabe des deutschen Zoll's gemacht haben wurde am Ende ohne Begründung das Dokument des ausführenden italienischen Zoll's nicht akzeptiert.

    Du siehst warum sich Steuerberater hier nicht auf's Eis begeben wollen.

    Ingo Paulus
    Segler
    Segler
    Posts:16


    --
    02.04.20 um 11:34

    Offiziell handelt es sich so oder so um Rückware lt. ADAC:

    Rückware

    Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie „Rückware“.
    Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.

    Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können.
    In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen.

    Das Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen, herausgegeben von der Bundesfinanzdirektion Nord, beinhaltet die zollrechtlichen Vorschriften für Wassersportfahrzeuge, die von Privatpersonen genutzt werden.

    The Sabbaticals
    Segler
    Segler
    Posts:19


    --
    02.04.20 um 20:42
    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Wenn ich alles richtig verstanden habe, wäre unser Boot dann sehr wahrscheinlich nicht steuerpflichtig, wenn wir den Nachweis (z. B. durch Bescheinig des Herstellers) bringen, dass die französische Umsatzsteuer beim Kauf bezahlt wurde.
    Günter L. Nowitzki
    Posts:3


    --
    04.04.20 um 15:32

    Hallo, ich habe mich ebenfalls intensiv mit dem Thema beschäftigen müssen und kann die oben gemachten Informationen  bestätigen und unterstützen. Eine Ergänzung habe ich noch: es ist zu unterscheiden zwischen Zollrecht und Steuerrecht, d.h. Zoll ist nicht Steuer. Je nach Status von Boot und Eigner fällt beides, nur eines davon oder gar nichts an! Das hat z.B. praktische Relevanz bezüglich des Anlaufens der französischen Überseegebiete. Martinique z.B. gehört zollrechtlich zur EU. Nicht aber einfuhrumsatzsteuerrechtlich! Das bedeutet u.a., dass ein dortiger Einklarierungsnachweis die "Ausserhalb-EU"-Frist nicht unterbricht. Letzter Hinweis: nach meinen Erkenntnissen beträgt die o.g. Frist (EU-Rückware) nur zwei Jahre. 

    Ich würde mir ein aktuelles Wertgutachten erstellen lassen mit dem geringstmöglichen Wert des Bootes und der Ausrüstung und damit einen EU-Hafen in einem Land mit der niedrigsten Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer) anlaufen und dort die Steuer entrichten ODER verkaufen ODER keine EU-Gewässer befahren.

    Viel Erfolg!

    The Sabbaticals
    Segler
    Segler
    Posts:19


    --
    11.04.20 um 23:55
    Vielen Dank für Deine Einschätzung. Da unser Boot schon ca 20 Jahre außerhalb der EU fährt, ist diese Frist eh irrelevant. Falls wir nachweisen können, dass die französische USt beim Hersteller schon bezahlt wurde, wo würdet ihr nachfragen, wie das in Deutschland wegen der EinfuhrUSt gehandhabt wird? Finanzbehörden des Einfuhrhafens vielleicht? Geben die verbindliche Auskunft?.
    ArAl
    Skipper
    Skipper
    Posts:52


    --
    12.04.20 um 07:03
    Rechtlich gesehen müsst nicht Ihr beweisen, dass MwSt bezahlt wurde, sondern die Behörde muss beweisen, dass keine bezahlt wurde.

    Wenn ein alter MwSt-Nachweis vorliegt, ist das immer von Vorteil, denn dann müsste eine Behörde beweisen, dass das Boot länger außerhalb der EU war.

    Wer also viel fragt, oder viel sagt und viele Nachweise zeigt, mit denen die Behörde obiges beweisen kann, hat verloren.
    Daniel SY Vairea
    Skipper
    Skipper
    Posts:47


    --
    12.04.20 um 10:59

    Zölle, Steuern und andere Abgaben fallen beim Grenzübertritts an und richten sich nach Art und Beschaffenheit der Ware beim Grenzübertritt.

    Will man eine vollständige oder auch teilweise Befreiung von Zöllen, Steuern oder Abgaben beim Grenzübertritt hat dies der Warenführer nachzuweisen.

    Die Beweislast liegt also beim Skipper eines Bootes, wenn er keine Mehrwertsteuer oder keinen Zoll bei der Einfuhr eines Bootes bezlahlen will.

    Grüsse von den US Virgin Islands

    Daniel

    ahmetkaya3434
    Segler
    Segler
    Posts:4


    --
    12.04.20 um 15:15
    veröffentlicht von Ralph Bader am 01.04.20 um 21:15

    Hallo

    Die Nachweispflicht ist in der EU-Richtlinie 92/111/EWG geregelt.

    Wenn Du danach Googels wirst Du unzählige Dokumente finden (von denen ich mindestens die Hälfte gelesen habe)

    Schnell, einfach und zuverlässig kannst Du die folgenden Links mit ähnlicher Aussage, da aus der selben Richtlinie zitiert, verwenden:

     

    https://skipper.adac.de/steuer-zoll/

    https://www.boot.de/de/Magazin/Sege...reithalten

    https://www.boatshop24.com/de/commu...oote-und-y

     

    Ich habe mir damals auch den zugrundeliegenden Gesetzestext angeschaut, aber der ist kompliziert zu lesen und am Ende hat der Zollbeamte immer noch einen grossen Spielraum zu seinen Gunsten.

    In unserem Fall haben wir Segelausrüstung für über EUR 15'000.- auf ein nicht in der EU registriertes Boot geliefert bekommen und trotzdem dass wir die gesamte Ausfuhr nach Vorgabe des deutschen Zoll's gemacht haben wurde am Ende ohne Begründung das Dokument des ausführenden italienischen Zoll's nicht akzeptiert.

    Du siehst warum sich Steuerberater hier nicht auf's Eis begeben wollen.

     

    Haben Boote Mehrwertsteuerrückerstattung?

    Ich denke, dieses Boot zum Verkauf, kann ich es kaufen. 
     

     

     

    sarabande
    Leichtmatrose
    Leichtmatrose
    Posts:1


    --
    11.06.20 um 09:30

    Hallo,

    Wie schon in den Antworten zuvor geschrieben, ist die Sache kompliziert und sehr vom Einzelfall abhängig. Wir sind nach vier Jahren Karibik in die EU zurück gekehrt, haben das Boot per Cargo von Martinique nach Ijumiden bringen lassen, es dort übernommen und nach Deutschland gebracht. Liegen derzeit in Cuxhaven. Gestern (10.6.20) hat der Zoll in Wangerooge alle Daten zur Prüfung aufgenommen. Das Boot ist in Deutschland gekauft worden, die Mehrwertsteuer wurde nachweislich bezahlt. Der Zoll im Einfuhrland Niederlande hat das Boot anstandslos durchgewunken (Abwicklung durch holländischen Zollagenten). Wir harren jetzt der Dinge die da kommen. Wäre es nicht angesichts der vielen Karibikrückkehrer eine Möglichkeit seitens des Vereins hier auf ein Gespräch mit den zuständigen Behörden zu suchen, um eine allgemeinere und großzügigere Reglung zu erreichen, da diese Bestimungen ja für alle Segler gelten, die sich länger als drei Jahre außerhalb der EU aufgehalten haben und eine Steuer nochmals entrichten sollen, die schon bezahlt wurde. Schwer nachzu vollziehen.

    Grüße 

    Jörg

    SY-Courante

    Frau Gans
    Senator
    Senator
    Posts:376


    --
    11.06.20 um 20:29
    Wie nett! Courante in Cux!
    (Akka leider in Virginia, wir in der "Casa Corona" in Guatemala...)

    Wir sind sehr gespannt, was bei Eurer Sache herauskommt. Alle Auskünfte zu diesem Thema deuteten "wohlwollende Beurteilung" an ( auch nach Auskunft durch den Cux-Zoll, der seitens des TO-Büros angesprochen wurde). Vielleicht dient Courante mal als Musterurteil!

    Halte uns auf dem Laufenden! Danke!
    Andreas Sail Away
    Segler
    Segler
    Posts:9


    --
    04.08.21 um 19:17

    Hallo an die Runde ich hätte mal eine Frage ich möchte eine Segelyacht Bj 1983 in s Mittelmeer bringen muss ich diese  dan Versteuern ?

     

    LG Andreas

    Wanambi
    Segler
    Segler
    Posts:5


    --
    27.04.23 um 19:18

    Moinsen,
    ich hole den aktuellen Strang mal wieder ans Tageslicht.
    Letztes Jahr hatte ich ein langes Gespräch mit zwei Zöllnern die bei uns in der Werft (Hooksiel) eingeschlossen waren. Natürlich ging es um  "Rückware".
    Die erste Frage war die nach dem Alter des Bootes. Nicht nach einem Mehrwertsteuernachweis oder anderen Dokumenten.
    Dann kam die Aussage:
    "Alle Schiffe, die älter als 30 Jahre sind (kann auch 25 gewesen sein) werden grundsätzlich nicht veranlagt.  Alles was da erzählt wird gilt maximal für die jüngeren Schiffe, aber auch da meinten die Zöllner würde das am Ende nicht so ernst genommen wie in Foren gesprochen. Sicher sei es so, das nahezu neue Boote, für die nie MWST entrichtet wurde veranlagt würden. Nur, das Alter sei  die entscheidende Größe. Da unser Kahn von 1989 ist gibt es da keine Probleme. (jetzt glaube ich mich an die 25 Jahre zu erinnern).
    So long
    Tom

    So long Tom http://www.wanambi.com
    Wanambi
    Segler
    Segler
    Posts:5


    --
    27.04.23 um 19:22

    Das war das was mir die Zöllner auch erzählten: Gerade Italien und Kroatien nämen die Versteuerei sehr ernst. Geh einach mal zum Zoll, die Leute beißen nicht, und frag nach.

    So long Tom http://www.wanambi.com
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