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Liebe Forumsteilnehmer,
wir wollten einmal nachfragen ob es Erfahrung gibt hinsichtlich des Bezugs von Elterngeld wenn man keinen Aufenthaltsort in Deutschland nachweisen kann (dieses stellt ja eine elementare Bedingungen für die Beanspruchung dar). Den Wohnsitz bei bspw. den Eltern in einer Einliegerwohnung zu melden stellt keine Option dar, da der Wohnsitz auch sofort wiederrum mit der gesetztlichen Krankenversicherungspflicht einhergeht.
Gibt es für Langzeitsegler eine Sonderregelung?
Vielen Dank für eure Anregungen!
Hier noch einmal die Bedingungen von https://www.elternimnetz.de/start/s...ngeld.php:
veröffentlicht von bugi99 am 02.10.19 um 18:53 Wenn ihr keinen Wohnsitz in Deutschland habt, seit ihr hier ja auch nicht steuerpflichtig und zahlt deshalb wahrscheinlich auch keine Steuern in Deutschland . Dann kann man natürlich auch nicht die Sozialleistungen für sich beanspruchen.
Das ist nicht zwingend richtig: wir sind nicht gemeldet, haben aber einen "Steuerwohnsitz" in Deutschland behalten, der uns in vollem Umfang steuerpflichtig macht.
Hi, für Elterngeld muß der gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland sein. Bei Kindergeld gibt es da Ausnahmen. " Steuerwohnsitz" sind vermutlich Immobilien gemeint, hat aber nichts mit Sozialversicherung zu tun. VG