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Im Januar 2005 schrieb ich bereits zu dieser „Tax-Residence“ im Text „Spanien: Vorsicht, Residencia“:
Spanische Finanzämter betrachten einen EU-Bürger als „steuerlich resident“, wenn er sich mehr als 180 Tage jährlich im Land aufhält. Damit wäre also das Spektrum der in Spanien residenten Personen noch erheblich weiter zu fassen, was fatale Konsequenzen für die Anwendung des Gesetzes über die Spezialsteuern hätte. In der täglichen Praxis hat sich das zum Glück noch nicht durchgesetzt. Diese steuerliche Residenz, die tatsächlich wohl viele tausend Ausländer trifft, welche sich in Spanien mehr als 180 (182) Tage im Kalenderjahr aufhalten, wird aber
1. nicht wirklich zu 100 % durchgesetzt – und kann das auch gar nicht, weil EU-Bürger ein- und ausreisen können (auf dem Landwege) ohne jemals einen Ausweis vorzeigen zu müssen, also ohne jegliche Kontrolle über ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer in Spanien. Die Yachten selber können sich ohnehin Ewigkeiten in Spanien aufhalten, wenn sie unter EU-Flagge stehen, sie sind in der EU im Inland.
Die steuerliche Residenz muss aber das Finanzamt nachweisen, nicht der EU-Bürger muss nachweisen, dass er nicht steuerlich resident ist. Dieser Nachweis wird in den meisten Fällen bei Aufenthalten an und im Land nicht zu bringen sein, sollten Leute aber z.B. ein eigenes Apartment haben, dort jährlich mehr als 180 Tage verbringen und sich dafür auch noch Zeugen oder Zeugnisse finden lassen, dann kann das Finanzamt zur Versteuerung schreiten, so wie es im noonsite-Text geschrieben steht. Und dies geschieht nun offensichtlich verstärkt.
2. auf Yachtleute, also Leute, welche sich mit ihrem Boot in Spanien bewegen (nicht EU-Bürger, welche Immobilien in Spanien haben und auch ein Boot in irgendeinem spanischen Hafen besitzen) kaum anzuwenden sein, solange sich diese Leute nicht mehr als 180 Tage an einem Platz unter Kontrolle (Beweise) aufhalten. Denn Spaniens Hoheitsgewässer sind 12 Seemeilen breit, jede Reise von einem spanischen Hafen zum anderen muss als eine Reise über die Hohe See angesehen werden – und wird es auch. Daher die Pflicht, in jedem Hafen einzuklarieren (auch wenn man dies gar nicht merkt, wie ich schon schrieb: man klariert generell ein, da man in jedem Hafen als einreisende Yacht behandelt wird. Wer nicht einklariert, macht sich strafbar, aus eben diesem Grund: er reist über eine Schengen-Grenze illegal ein).
Wer will also jemals einem Bootseigner, der die spanische Küste bereist nachweisen, dass er sich mehr als 180 Tage am Stück in Spanien aufgehalten habe? Da müsste dieser Bootseigner schon selber die Beweise liefern; solche Fälle hat es auch gegeben: Prahlsucht, schwarzes Arbeiten, eine dumme website oder alles zusammen waren Gründe für das Finanzamt aktiv zu werden.
Und in dem genannten Beispiel wohl einfach auch ein langer, ununterbrochener (obwohl: wer kann das nachweisen, wenn der Betroffene es nicht dummerweise selber zugibt?) Aufenthalt an Bord in einer gut kontrollierenden Marina Wenn verstärkt „Personenkontrollen“, wie es heisst, stattfanden, dann muss man auch über die Ergebnisse etwas wissen. Kontrollen sind zunächst einmal normal an diesen Küsten, sie wurden verstärkt, weil verstärkt z.B. Drogen und Personen geschmuggelt wurden.
In jedem Fall ist aber „steuerlich resident“ nicht mit „resident im Sinne des Gesetzes über die Spezialsteuer“ – in Spanien 12 %, auf den Kanaren, in Ceuta und Melilla 11 % - gleichzusetzen.
Ich will nicht sagen, dass es keine Fälle gäbe, wo die Guardia Civil (in diesem Fall als Vollzugsbehörde des Finanzamts, die Guardia Civil hat viele verschiedenen Funktionen) das nicht versucht hätte oder versuchen würde, ich kenne aber keinen Fall, in dem diese Gleichsetzung zustande kam und zu steuerlichen Konsequenzen geführt hätte. Da höre ich gern Neues - wer weiss etwas Sicheres? Abschliessend: diese Gesetze gelten in ganz Spanien, also auch auf den Balearen, Kanaren, in Ceuta und Melilla. Die drei letztgenannten habe zwar einige Eigenarten, die Kanaren sind steuerlich nicht einmal EU-Gebiet, aber sie alle bilden Spanien im Sinne der Gesetze. besten Gruss Wolf