Verstanden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Trans-Ocean Foren

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge
vorherigevorherige Go to previous topic
weiterweiter Go to next topic
letzter Beitrag 04.09.13 um 16:09 von  SY Scrabbler
183 Tage Regel Spanien
 5 Antworten
sortieren:
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Autor Nachrichten
Et voilà
Posts:3


--
12.04.13 um 22:20
    Wir sind mit unserer Lagoon 450 letztes Jahr auf eine Weltreise gestartet und dieses Jahr in Spanien. Die 183 Tage -Regel besagt, dass man sich pro Kalenderjahr nicht länger als 182 Tage auf dem Festland Spanien aufhalten darf. Wer sich länger aufhält wird als "Residente" eingestuft mit allen sich nachziehenden Konsequenzen. Wer weiss verlässliches darüber? Zählen die Balearen mit, wie ist das mit Ceuta und wie mit den Kanaren? 

    Hallo lieber "Et voila"
    bitte halte Dich an unsre Netiquette und benutze fuer ein Posting nur den Klarnamen.

    14. Benutzen Sie unbedingt Ihren wirklichen Namen, kein Pseudonym!
    In der Mailboxszene und bei einigen Internet-Anbietern verbergen die Nutzer ihre wahre Identität hinter einem Pseudonym und schreiben manchmal Dinge, die sie sich sonst nicht erlaubt hätten. Aufgrund der negativen Erfahrungen, die viele Leute im Netz mit den Trägern solcher Pseudonyme gemacht haben, müssen Sie Ihre Artikel mit Ihrem wirklichen Namen ("real name") versehen. Wir bestehen auf Klarnamen. Nach 2 Verstössen und Ermahnungen werden der Artikel gestrichen.
    Außerdem ist es unhöflich ein Pseudonym zu verwenden. Da Sie Ihren richtigen Namen nicht nennen, könnte man denken Sie haben etwas zu verbergen.
    Pseudonyme bzw. Anonymous-Remailer bieten übrigens keinen Schutz, wenn man dem Netz oder seinen Teilnehmern schaden oder wenn man Straftaten begehen will. Wie bei den meisten elektronischen Medien ist im Ernstfall eine nachträgliche Rückverfolgung möglich.

    Herzl. Gruss
    Helmut - Admin
    PS ich bin auch schon mit einem echten Vornamen zugfrieden!
    Joan
    Skipper
    Skipper
    Posts:35


    --
    12.04.13 um 22:43
    So weit ich weis zählen die Balearen und die Kanaren, von Ceuta weis ich nichts. Ein Freund mit Englischer Flagge war in unserem Hafen in Barcelona und wohnte auf den Schiff, bis er eine Anzeige bekam mit eine Frist von einer Woche um entweder das Land zu verlassen oder das Boot in Spanien zu registrieren. Das Boot in Spanien registrieren ist ein Desaster, meins war immer in Spanien registriert und ich habe viel darunter gelitten, seid zwei Jahren bin ich nicht mehr in Spanien und fahre unter Deutschen Flagge. Kritisch ist es hauptsächlich wenn man viele Monate im selben Hafen liegt.

    Et voilà
    Posts:3


    --
    14.04.13 um 18:35
    Hallo lieber Joan,
    besten Dank für Deine Antwort und herzl. Grüsse von Heinz Giesbrecht
    Joan
    Skipper
    Skipper
    Posts:35


    --
    14.04.13 um 21:48
    Lieber Helmut, ich heiße Joan, bin aus Barcelona, Joan ist die katalanische Form von Johannes. Ist es nicht in Ordnung wenn ich mit Joan unterzeichne?, es ist kein Pseudonym. Bitte korrigier mich wenn ich da was falsch verstanden habe.

    Grüße
    Joan (Trotamar III)

    Hallo lieber Johannes (Joan),
    ich hatte keinen Namen unter dem Text gesehen. Deshalb meine Reaktion.
    Vielleicht machst Du dies in Zukunft.- Danke.
    Habe diese kleine Abmahnung wieder entfernt.
    Herzl. Gruss
    Helmut- Admin
     
    wolf-walter ernst
    Segler
    Segler
    Posts:18


    --
    11.05.13 um 13:39
    ich denke, ich kann Verlässliches dazu sagen. Ich zitiere eine der vielen Auskünfte an andere Yachties:

    Im Januar 2005 schrieb ich bereits zu dieser „Tax-Residence“ im Text „Spanien: Vorsicht, Residencia“:

    Spanische Finanzämter betrachten einen EU-Bürger als „steuerlich resident“, wenn er sich mehr als 180 Tage jährlich im Land aufhält. Damit wäre also das Spektrum der in Spanien residenten Personen noch erheblich weiter zu fassen, was fatale Konsequenzen für die Anwendung des Gesetzes über die Spezialsteuern hätte. In der täglichen Praxis hat sich das zum Glück noch nicht durchgesetzt.

    Diese steuerliche Residenz, die tatsächlich wohl viele tausend Ausländer trifft, welche sich in Spanien mehr als 180 (182) Tage im Kalenderjahr aufhalten, wird aber

    1. nicht wirklich zu 100 % durchgesetzt – und kann das auch gar nicht, weil EU-Bürger ein- und ausreisen können (auf dem Landwege) ohne jemals einen Ausweis vorzeigen zu müssen, also ohne jegliche Kontrolle über ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer in Spanien.
    Die Yachten selber können sich ohnehin Ewigkeiten in Spanien aufhalten, wenn sie unter EU-Flagge stehen, sie sind in der EU im Inland.

    Die steuerliche Residenz muss aber das Finanzamt nachweisen, nicht der EU-Bürger muss nachweisen, dass er nicht steuerlich resident ist. Dieser Nachweis wird in den meisten Fällen bei Aufenthalten an und im Land nicht zu bringen sein, sollten Leute aber z.B. ein eigenes Apartment haben, dort jährlich mehr als 180 Tage verbringen und sich dafür auch noch Zeugen oder Zeugnisse finden lassen, dann kann das Finanzamt zur Versteuerung schreiten, so wie es im noonsite-Text geschrieben steht. Und dies geschieht nun offensichtlich verstärkt.

    2. auf Yachtleute, also Leute, welche sich mit ihrem Boot in Spanien bewegen (nicht EU-Bürger, welche Immobilien in Spanien haben und auch ein Boot in irgendeinem spanischen Hafen besitzen) kaum anzuwenden sein, solange sich diese Leute nicht mehr als 180 Tage an einem Platz unter Kontrolle (Beweise) aufhalten. Denn Spaniens Hoheitsgewässer sind 12 Seemeilen breit, jede Reise von einem spanischen Hafen zum anderen muss als eine Reise über die Hohe See angesehen werden – und wird es auch. Daher die Pflicht, in jedem Hafen einzuklarieren (auch wenn man dies gar nicht merkt, wie ich schon schrieb: man klariert generell ein, da man in jedem Hafen als einreisende Yacht behandelt wird. Wer nicht einklariert, macht sich strafbar, aus eben diesem Grund: er reist über eine Schengen-Grenze illegal ein).

    Wer will also jemals einem Bootseigner, der die spanische Küste bereist nachweisen, dass er sich mehr als 180 Tage am Stück in Spanien aufgehalten habe? Da müsste dieser Bootseigner schon selber die Beweise liefern; solche Fälle hat es auch gegeben: Prahlsucht, schwarzes Arbeiten, eine dumme website oder alles zusammen waren Gründe für das Finanzamt aktiv zu werden.

    Und in dem genannten Beispiel wohl einfach auch ein langer, ununterbrochener (obwohl: wer kann das nachweisen, wenn der Betroffene es nicht dummerweise selber zugibt?) Aufenthalt an Bord in einer gut kontrollierenden Marina

    Wenn verstärkt „Personenkontrollen“, wie es heisst, stattfanden, dann muss man auch über die Ergebnisse etwas wissen. Kontrollen sind zunächst einmal normal an diesen Küsten, sie wurden verstärkt, weil verstärkt z.B. Drogen und Personen geschmuggelt wurden. 

    In jedem Fall ist aber „steuerlich resident“ nicht mit „resident im Sinne des Gesetzes über die Spezialsteuer“ – in Spanien 12 %, auf den Kanaren, in Ceuta und Melilla 11 % - gleichzusetzen.

    Ich will nicht sagen, dass es keine Fälle gäbe, wo die Guardia Civil (in diesem Fall als Vollzugsbehörde des Finanzamts, die Guardia Civil hat viele verschiedenen Funktionen) das nicht versucht hätte oder versuchen würde, ich kenne aber keinen Fall, in dem diese Gleichsetzung zustande kam und zu steuerlichen Konsequenzen geführt hätte.

    Da höre ich gern Neues - wer weiss etwas Sicheres?
    Abschliessend: diese Gesetze gelten in ganz Spanien, also auch auf den Balearen, Kanaren, in Ceuta und Melilla. Die drei letztgenannten habe zwar einige Eigenarten, die Kanaren sind steuerlich nicht einmal EU-Gebiet, aber sie alle bilden Spanien im Sinne der Gesetze.

    besten Gruss
    Wolf


    SY Scrabbler
    Posts:3


    --
    04.09.13 um 16:09
    Wir haben ca. 9 Monate im Norden von Spanien verbracht und hatten keinerlei Probleme. Im Gegenteil, die lokalen Behoerden sind sich der Regelung bewusst, wissen aber auch, dass sie damit Cruiser vertreiben und setzen die Gesetze daher nicht um (das war in Santander). Letzten Winter haben wir in Cartagena verbracht und die Kehrseite der Medaille gesehen: Boote an 'Ketten', leere Marinas, Unsicherheit und Geruechte unter den Blauwasserseglern. Der Marinamanager Antonio Valbuena Morente (avalbuena@alcaidesa.com) von La Linea hat sich mit zwei spanischen Anwaelten zusammengetan und versucht, Licht in das Dunkel zu bringen und plant, ein Merkblatt fuer Cruiser zu erstellen (Stand Mai 2013).

    Allgemein scheint es von Hafen zu Hafen unterschiedlich gehandhabt zu werden und ist total vom Tages- und Bildungsstand der lokalten maritime police abhaengig und vom Aussehen und Typ der Yacht. Unsere Noordsvaarder 900 von 1974 ist nicht einmal irgendwo kontrolliert worden, Freunde mit Lagoons und Vancouvers dagegen mehrere Male.

    Nicht zu lange irgendwo bleiben, keep a low profile, viel ankern und immer nett zu den Behoerden sein - und man kann schon einige Zeit unbehelligt cruisen.

    Jana, SY Scrabbler
    Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.


    Go to top