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letzter Beitrag 10.12.12 um 08:09 von  Monsun-III
Umsatzsteuer nachweisen in Europa
 7 Antworten
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Autor Nachrichten
Caxixi Posts:3
--
23.11.12 um 16:49
    Hallo Segler,
    vielleicht kann mir Jemand zu diesem Thema helfen oder von seinen Erfahrungen berichten.....

    Ich habe mir eine gebrauchte Etap 21i, Baujahr 1997 gekauft, für die ich zwar einen Kaufvertrag mit Voreigner gemacht habe, wo mir aber nicht der Originalkaufvertrag vorliegt. Der Kaufvertrag also, den die Werft mit dem Erstbesitzer (soll ein Holländer gewesen sein) getätigt hat.
    Das bedeutet, ich habe keinen Umsatzsteuernachweis.

    Nun will ich nächstes Jahr mit dem Boot nach Kroatien und Griechenland (bzw. Italien, Slowenien), wo ich mich ja dann als deutsches Boot einklarieren muss.
    Da der Umsatzsteuernachweis nicht vorliegt (und ich gehe davon aus, daß dieser vorgezeigt werden muss und ein internationaler Bootsschein oder ein Flaggenzertifikat nicht ausreicht), welche Möglichkeiten habe ich, damit ich dort  segeln kann und nicht festgesetzt werde und dort eventuell die Umsatzsteuer nachbezahlen muss?
    Leider finde ich nicht heraus, wer der Erstbesitzer der Yacht ist.

    Kennt Ihr Möglichkeiten, was man alternativ zu einer Nachversteuerung tun kann?
    Reicht es z.B. wenn man Neuinvestitionen wie neue Segel, Polster, Trailer und Aussenborder getätigt hat?

    VG und ich bin für alle Beiträge, Ideen und Anregungen dankbar :-)

    Caxixi
    Questus Skipper Skipper Posts:49
    --
    26.11.12 um 10:08
    Moin Moin ,

    bitte gebe doch dazu die erforderlichen Angaben:

    1. Flagge des Kaufgegenstandes vor dem Kauf und heute?

    2. Voreigner Nationalität?

    3. Hatte der Voreigner (also ich verstehe ihn als 2. Eigner) von dem Holländer in Holland gekauft
        und dann das Schiff in Deutschland eingeführt?

    Ich hätte dazu die Idee mit dem Zoll einen Einfuhrumsatzsteuerbeleg mit Resultat  NULL zu erzeugen...

    Grüße  Hans-Werner
    navigare necesse est mfg Questus
    Caxixi Posts:3
    --
    26.11.12 um 17:55
    Hallo Hans-Werner,
     Erstmal danke für Deine Mail.
    Zu Deinen Fragen: also zu 1. vor dem Kauf Deutschland und jetzt auch, zu 2. deutsch, zu 3. vor meinem Vorbesitzer gibt es mindestens noch einen (auch Deutscher), der das Boot von einem deutschen Makler gekauft hat. Ob das davor schon der Ersteigner (der Holländer) ist, weiß ich leider nicht......

    Was für eine Art Idee hättest Du denn dazu?
    Gruß,
    Eva
    Questus Skipper Skipper Posts:49
    --
    27.11.12 um 10:07
    Hallo Eva,

    die des Einfuhrumsatzsteuerbeleges, ich hatte das gleiche Problem, aber wenigstens diesen Beleg vom deutschen Zoll (Zollamt Kiel).
    Der 1. Eigner hatte die Yacht in Holland bauen lassen, dort bezahlt (mit MwSt.) und dann in DE eingeführt. Danach ist er bei seinem
    Zollamt vorstellig geworden und hat mit dem Kaufnachweis dort den Abgabenbeleg zur Einfuhrumsatzsteuer erhalten, da alles bezahlt war,
    war in DE -also immer noch in der EU- auch keine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, also die Berechnung ergab  NULL:

    Mit diesem Beleg reise ich nun seit 6 Jahren durch runde 10 europäische Nationen ohne Probleme.

    schreibe mich ggfs an:  SY.Adena@Trans-Ocean.org

    Gruss Questus
    navigare necesse est mfg Questus
    Caxixi Posts:3
    --
    28.11.12 um 18:05
    Hallo zurück,

    einen Einfuhrumsatzsteuerausweis habe ich leider nicht....
    Wie gesagt, der 1. Eigner ist unbekannt....:-(

    Eva
    wijosef Senator Senator Posts:222
    --
    28.11.12 um 19:48
    Liebe Eva.

    Ich hatte genau Dein Problem. Ja noch schlimmer, als Selbstbauer nur ein paar Rechnungen für Holz und Aluplatten.
    Nicht zu vergessen, eine handgeschriebene Quittung für einen gebrauchten Motor.

    Anfragen bei meinem Bayrischen Hauptzollamt führten nur zu mehr Verwirrung, so widersprüchlich waren die Forderungen.

    Die Leute mit Ahnung, und Fachkompetenz sitzen im Hauptzollamt Oldenburg / Cuxhafen.

    Dort wurden meine Rechnungen auf Plausibilität überprüft und aufgrund dessen ein T2L ausgestellt.

    Mein Vorschlag, ruf dort an. Denn da wird Dir geholfen.

    Liebe Grüsse

    Josef


    Ciganka Skipper Skipper Posts:26
    --
    03.12.12 um 10:17
    Hallo Caxixi,

    bis zum 30.6.2013 ist eine Einreise nach Kroatien ohne MWST Nachweis möglich, da der EU Beitritt erst zum 1.7.2013 erfolgt.

    Es gibt die Möglichkeit einer Nachversteuerung in Italien sowie Slowenien, diese beruht auf den Zeitwert. Genaue Information erhalten Sie bei 

    Fa.Blue Yachtin, Thomas Rakers,Lignano,  Tel 00393485682262.  Herr Rakers wird Sie gerne informieren über eine Versteuerung in Slowenien oder Italien.



    Gruß Edith

    Herwart & Edith - SY Ciganka
    Monsun-III Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:2
    --
    10.12.12 um 08:09
    Kann man nicht beim Etap-Nachfolger, so es den gibt, mit der Seriennummer nachfragen?
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