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Soll man sich bei langfristiger Reise aus der Heimatgemeinde abmelden, oder muss man das sogar?
Wir haben eine kleine Eigentumswohnung in Deutschland behalten, die uns als erster Heimatstützpunkt dient und all die Dinge birgt, die wir nicht verschenken oder entsorgen wollten. Obwohl wir nicht jährlich nach Deutschland kommen, ist diese Wohnung weiter unser Melde-Wohnsitz und laut zuständiger Gemeinde an keine Mindestanwesenheit gebunden. Auch haben wir diese Anschrift als Postanschrift behalten und erteilen/verlängern jährlich für ca. 25€ den Nachsendeauftrag an unseren „Postkümmerer“.
Wie „nebenan“ unter Krankenversicherung zu lesen, verlangt nun die Gesetzliche Krankenversicherung, dass wir den Wohnsitz aufgeben, um der Versicherungspflicht zu entgehen. Die Wohnung bliebe bestehen, nur würden wir der Gemeinde eine Abmeldung schicken. Dass wir uns in nächster Zeit nicht wieder irgendwo anmelden, spielt keine Rolle. – Noch bemühen wir uns um eine andere Lösung, denn wir können nicht überblicken was passiert, wenn man ohne Wohnsitz ist? – Gibt es Vor- oder Nachteile? Den neuen Pass bei einer Botschaft im Ausland beantragen. Wahlunterlagen? Unseren Banken ist es egal ob gemeldet oder nicht, irgendeine Postanschrift genügt. Ob das aber auch im Fall einer Kontoeröffnung oder Beantragung einer Kreditkarte bei einem anderen Anbieter funktioniert? - Ohne Arbeit und ohne Wohnung, klingt nicht nach kreditwürdig.
Beim Finanzamt, wir müssen immer noch eine Steuererklärung abgeben, haben wir eine gute Lösung gefunden. Der Steuerberater erhält von unserem „Postkümmerer“ alle Belege und füllt die Erklärung aus, die wir dann persönlich unterschreiben müssten. Hier gibt es keine Möglichkeit, jemanden zu bevollmächtigen. Wir sind aber nicht da! – Wie wir das mit allen Beteiligten geregelt haben, bei Bedarf gerne als PN.
Mehr weiss ich (noch) nicht zum Thema, aber es gibt sicher Segler, die hier mit Ihren Erfahrungen Licht ins Dunkel bringen können.
Beigetragen von AKKA am 12 Nov 2012 22:56:41 Danke für die ersten Beiträge. Mein Eindruck: Abmeldung wegen Auslandsaufenthalt schafft keine besonderen Probleme! - Gibt es weitere Erfahrungen oder Tipps, wie man das für Langfahrt am besten regelt?
Beigetragen von lobo am 18 Nov 2012 14:46:40 Der Trick ist das AUCH: auf einem Schiff (oder Flugzeug) unter deutscher Flagge gilt immer deutsches Recht, und deutsche Behörden sind z.B. für die Strafverfolgung u.a. Verwaltungsfragen zuständig, egal wo es sich gerade befindet. ..........
Beigetragen von Bernd am 18 Nov 2012 15:06:35 Beigetragen von lobo am 18 Nov 2012 14:46:40 Der Trick ist das AUCH: auf einem Schiff (oder Flugzeug) unter deutscher Flagge gilt immer deutsches Recht, und deutsche Behörden sind z.B. für die Strafverfolgung u.a. Verwaltungsfragen zuständig, egal wo es sich gerade befindet. .......... Na das kann man so ja wohl nicht stehen lassen. Wenn auf oder von einem deutschen Schiff aus in, sagen wir mal Kalkutta eine Straftat begangen wird rufen die Inder nicht nach der deutschen Polizei.
Beigetragen von TiTaRo am 18 Nov 2012 23:50:31 Nochmal Hallo, Meine Antwort hat sich auf die Ursprüngliche Fragestellung von "AKKA" bezogen und wie es aussieht ist das mit dem Hoheitsgebiet an Bord unter Deutscher Flagge gar icht so verkehrt, wenn es z.B. von der Rentenkasse, was ja eine Deutsche Behörde ist, anerkannt wird, wie "AKKA" berichtet. Leider entfernt man sich im Forum immer viel zu schnell vom eigentlichen Thema. Grüße Theo
Beigetragen von TiTaRo am 18 Nov 2012 23:50:31 ..... @ Bernd: ........ Leider entfernt man sich im Forum immer viel zu schnell vom eigentlichen Thema. Grüße Theo
... Wer nachweislich Wohnraum zur sofortigen und ständigen Verfügung hat, also seine Wohnung/Haus/Hausboot nicht (langfristig) vermietet, kann auf Wunsch angemeldet bleiben, auch wenn er/sie mehrjährig nicht in Deutschland ist.