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"Seit 15.06.1998 müssen, wie eingangs schon erwähnt, Sportboote der Sportboot-Richtlinie 94/25/EG entsprechen. Boote, die nach diesem Zeitpunkt in der EU in Verkehr gebracht wurden bzw. werden, müssen eine Konformitätserklärung des Herstellers haben und ein CE-Zeichen tragen. Vor diesem Termin gebaute Boote sind von dieser Regelung befreit." Das stimmt aber so offenbar nicht. Quelle: http://www.wsv.de/wsa-ko/schifffahr...aerung.pdf , Seite 2, Zeile 4-7.