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letzter Beitrag 24.04.13 um 21:04 von  Leander
Gasdurchlauferhitzer
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Autor Nachrichten
Moskito
Kommodore
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13.03.13 um 14:46
Habe mit meinem Verscherungsmakler gesprochen und folgende Auskunft erhalten:

1. es gibt "Bestandsschutz", d.h. , wenn ein Boot in EU vor Gültigkeit der CE Prüfung gebaut wurde, muss es nicht den neuen Verordnungen Rechnung tragen. Es gibt in dem Sinne keinen TÜV für Boote. Selbst bei "Oldtimern" muss ja auch nicht mit Sicherheitsgurten nachgerüstet werden.

2. Allerdings muss die Sorgfaltspflicht ds Versicherungsnehmers bezüglich der Gasanlaen gewährleistet sein. D.h. (für Merger) die Gasanlage muss den vor Ort gültigen Überprüfungen genügen.
Beispiel Frankreich: dort muss alle zwei Jahre der Gasschlauch zur Flasche gewechselt werden und zwar mit einem genormten Schlauch, wo dann das Alter auch draufsteht.
3. Seit Gültigkeit der CE-Zertifizierung muss ein Boot diese Zertifizierung auch haben. Beispiel: Ein in USA gekauftes Boot, dass jünger ist als die CE-Zertifizierung muss in DL für teures Geld zertifiziert werden.

Vielleicht gibt es noch mehr Punkte zum Problem, jedenfalls kann und darf ich ohne Ängste, Versicherungsschutz zu verlieren, meinen Durchlauferhitzer weiter betreiben. Die angesprochene Sicherheit gegen CO-Vergiftung bzw. Sauerstoffmangel ist eine andere Frage. Audf unserem Boot beantworte ich die jedenfalls für mich als "nicht relevant".

meint IMHO

Moskito
Et hätt noch emmer joot jejange ...meint Selmi :):) Moskito .... meine Ideen zum Bord-Alltag findet Ihr in Die Faehre
Questus
Skipper
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13.03.13 um 14:59
Moin Martin,

ja, genauso ist es. Ob Du dann vor Gericht (im Schadenfall) überhaupt damit durchkommst
> meine den fehlenden ursächlichen Zusammenhang <  zur evtl. fehlenden Gasabnahme...

darauf würde ich es nicht ankommen lassen.

Zum Thema zurück: Gas-Durchlauferhitzer heute auf Booten mit Gasabnahme (30 mBar an LPG)

frohe Kunde eine belgische Firma stellt (gut zu recherchieren) den Cointra CMB-5 her. Der kostet aktuell 219,00 €, sein größerer Bruder EB 10 für Propan/Butan ist aber nicht verfügbar

Der Cointra CMB 5 ist CE zertifiziert und erfüllt die

DIN EN 26:2007-06 (D)

Gasbeheizte Durchlauf-Wasserheizer für den sanitären Gebrauch mit

atmosphärischen Brennern; Deutsche Fassung EN 26:1997+AC:1998 + A1:2000 + A2:2004 + A3:2006

der muss aber auch die

DIN EN ISO 10239: 2008-06 (D)

Kleine Wasserfahrzeuge - Flüssiggas-Anlagen (LPG) (ISO 10239:2008); Deutsche Fassung EN ISO 10239: 2008

Inhalt …..  13.  Leitungen u. Abgasführungen für Lufteinlass und Abführung von Verbrennungsprodukten

erfüllen (um an Bord eine Abnahme zu erhalten) und das ist nicht der Fall !

Aber immerhin... hier ist einer mit CE - elektronisch überwacht und Kaminabgasüberwachung für den Innenraumbetrieb... nicht in Fahrzeugen (WoMo und Boote). Ich bleibe dran.

besten Gruß 

Questus

Nach meinen Recherchen sind alle DVWG Regeln von "damals" für Geräte und Anlagen heute überholt und ersetzt.

navigare necesse est mfg Questus
Questus
Skipper
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13.03.13 um 15:24


....Habe mit meinem Verscherungsmakler gesprochen und folgende Auskunft erhalten:

1. es gibt "Bestandsschutz", d.h. , wenn ein Boot in EU vor Gültigkeit der CE Prüfung gebaut wurde..... o-Ton Moskito


Leider gefährliches Halbwissen Deines Agenten und nicht richtig, denn vor CE galten die DVWG-Regeln als anerkannte Regeln der Technik (die G 608 verbot das schon ab 1990 - 1994 (wes ick aber nich genauer))

Bestandsschutz ...:   was 1994 nicht zulässig war, das kann auch keinen Bestandsschutz haben.

Liebe Grüße vom

Questus
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Moskito
Kommodore
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13.03.13 um 16:05
Beigetragen von Questus am 13 Mrz 2013 15:24:46


....Habe mit meinem Verscherungsmakler gesprochen und folgende Auskunft erhalten:

1. es gibt "Bestandsschutz", d.h. , wenn ein Boot in EU vor Gültigkeit der CE Prüfung gebaut wurde..... o-Ton Moskito


Leider gefährliches Halbwissen Deines Agenten und nicht richtig, denn vor CE galten die DVWG-Regeln als anerkannte Regeln der Technik (die G 608 verbot das schon ab 1990 - 1994 (wes ick aber nich genauer))

Bestandsschutz ...:   was 1994 nicht zulässig war, das kann auch keinen Bestandsschutz haben.

Liebe Grüße vom

Questus


Ich spreche aber von 1980.....
Et hätt noch emmer joot jejange ...meint Selmi :):) Moskito .... meine Ideen zum Bord-Alltag findet Ihr in Die Faehre
Ciganka
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15.03.13 um 17:15

Information von der Firma Kiip, Niederlande

Propan Gasdurchlauferhitzer „Advance“ Reihe sind nicht mehr verfügbar und  wurden durch die Optima Geräte ersetzt. (fast identisch). Alle Geräte haben das CE-Zulassungszertifikat, ob es ISO 10239 entspricht, wird mir noch mitgeteilt und gebe dann Info.

Gruß Edith

Herwart & Edith - SY Ciganka
Questus
Skipper
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31.03.13 um 14:33
Moin an alle,

das Fazit bis hier lautet:

1. Der Einbau eines Gasdurchlauferhitzers auf einem Wasserfahrzeug bis 24 m Länge erfordert am Gerät die CE Zulassung des Gerätes selbst  nach:

DIN EN 26:2007-06 (D)

Gasbeheizte Durchlauf-Wasserheizer für den sanitären Gebrauch mit

atmosphärischen Brennern; Deutsche Fassung EN 26:1997+AC:1998 + A1:2000 + A2:2004 + A3:2006


2. ... ob der Einbau auf einem Wasserfahrzeug dann auch zugelassen ist, das steht in der

DIN EN ISO 10239: 2008-06 (D)

Kleine Wasserfahrzeuge - Flüssiggas-Anlagen (LPG) (ISO 10239:2008); Deutsche Fassung EN ISO 10239: 2008

Inhalt …..
unter 13. Leitungen u. Abgasführungen für Lufteinlass und Abführung von Verbrennungsprodukten


also, daraus folgt:

Ich werde eine ankaufen, da Normen grundsätzlich nur an Auslegestellen oder im Bezug beim Beuth Verlag erhältlich sind. Download auf deutsch  77,40 €.

Bis heute steht aber schon mal fest, dass das Gerät vollständig gekapselt zur Umgebungsluft des Bootes (Backskiste u.a.m.) geschottet sein muss!

An Moskito: Und Du glaubst Du hättest Bestandschutz?  Ich nicht!

Beispiel: Ein Kind wurde von einer kraftbetätigten Toranlage eingequetscht. Prozess: Der Angeklagte bringt vor die Anlage so 1972 errichtet zu haben (es gab damals keine zutreffende Norm), er wurde zu Schadenersatz verurteilt, weil: kein Bestandschutz. Das wäre ja schrecklich, wenn Du damit richtig lägest.   -Et het nich jümmers jood jejange-

Ich melde mich dann später noch einmal.

Bis denne

Hans-Werner

navigare necesse est mfg Questus
Ciganka
Skipper
Skipper
Posts:26


--
31.03.13 um 16:11

Information von der Firma Kiip, Niederlande

Propan Gasdurchlauferhitzer Optima Geräte haben keine  ISO 10239 Zulassung.

Gruß Edith.
Herwart & Edith - SY Ciganka
Leander
Posts:3


--
17.04.13 um 17:26
Hallo Leute
erstmal eine kurze Vorstellung ich bin der Leander komme aus Ostfriesland und bin Sportbootskipper.
auch ich setze mich schon lange mit der Problematik eines Durchlauerhitzers auseinander und habe volgendes herrausgefunden.
Nachdem ich mich mit dem DVFG in Verbindung gesetzt habe was eine Abname nach G 608 angeht haben sie mir einige Adressen von
Firmen gennat die diese Prüfung abnehmen dürfen.
Die Firma die mir am nächsten ist habe ich angerufen und gefragt was für Vorraussetzungen eine Gasanlage mit Durchlauferhitzer erfüllen muß.
Der gute Mann sagte mir das die Kupferrohrleitungen alle 50 cm befestigt sein muß am jeweiligem Ende in das Rohr eine
Einsteckhülse komme zusammen mit der Quetschverbindung.
Soweit so gut und nun das wichtigste der Durchlauferhitzer braucht lediglich eine CE Bescheinigung nun giebt es noch 2 Bauarten eine wobei
das Abgasrohr auch die Frischluftzufur regelt und eine mit normahler Raumluftzufur.
Bei Anlagen mit normaler Raumluftzufur muß eine Öffnung von 200 quadrat mm vorhanden sein die nicht verschlossen werden kann.
Da bietet sich ein ganz normales Lüftungsgitter (Motorraumlüftung) an.
Nun kann es losgehen und ich habe endlich unabhängig vom Stromnetz warmes Wasser.



Hallo lieber ???
bitte halte Dich an unsre Netiquette und benutze fuer ein Posting nur den Klarnamen.

14. Benutzen Sie unbedingt Ihren wirklichen Namen, kein Pseudonym!
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Außerdem ist es unhöflich ein Pseudonym zu verwenden. Da Sie Ihren richtigen Namen nicht nennen, könnte man denken Sie haben etwas zu verbergen.
Pseudonyme bzw. Anonymous-Remailer bieten übrigens keinen Schutz, wenn man dem Netz oder seinen Teilnehmern schaden oder wenn man Straftaten begehen will. Wie bei den meisten elektronischen Medien ist im Ernstfall eine nachträgliche Rückverfolgung möglich.


Herzl. Gruss
Helmut - Admin
PS ich bin auch schon mit einem echten Vornamen zugfrieden!
Leander
Posts:3


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17.04.13 um 19:22
????????????????????????


Leander ist mein richtiger Name oder verstehe ich jetzt was falsch.

Habe noch was was weiterhelfen kann das Arbeitsblatt G 608 als PDF
nur wie kann ich dieses anhängen.
Hans N.
Segler
Segler
Posts:18


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23.04.13 um 22:44
Hallo Leander,

danke für deinen Beitrag. Ich hoffe das du Recht hast. Denn das ist genau mein Ansinnen. Warmwasser ohne Strom.

Ich habe die Sache nach den Antworten erstmal nicht weiterverfolgt, denn die meisten sind doch eher der Meinung das es nicht geht... Habe noch keine Entscheidung getroffen.

Was anderes... Wo in Ostferisland lebst Du denn? Habe Freunde in Südbrookmerland und komme da ab und an mal hin.

Gruß aus dem Schwabenlande

Hans 
...und immer fair wind Hans (im alten Forum der "Blubber" )
Leander
Posts:3


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24.04.13 um 21:04
Hallo Hanz

Ich habe dir eine Pn gesand

Gruß Leander
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