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Gasbeheizte Durchlauf-Wasserheizer für den sanitären Gebrauch mit
Kleine Wasserfahrzeuge - Flüssiggas-Anlagen (LPG) (ISO 10239:2008); Deutsche Fassung EN ISO 10239: 2008
Inhalt ….. 13. Leitungen u. Abgasführungen für Lufteinlass und Abführung von Verbrennungsprodukten erfüllen (um an Bord eine Abnahme zu erhalten) und das ist nicht der Fall ! Aber immerhin... hier ist einer mit CE - elektronisch überwacht und Kaminabgasüberwachung für den Innenraumbetrieb... nicht in Fahrzeugen (WoMo und Boote). Ich bleibe dran. besten Gruß Questus Nach meinen Recherchen sind alle DVWG Regeln von "damals" für Geräte und Anlagen heute überholt und ersetzt.
Beigetragen von Questus am 13 Mrz 2013 15:24:46 ....Habe mit meinem Verscherungsmakler gesprochen und folgende Auskunft erhalten: 1. es gibt "Bestandsschutz", d.h. , wenn ein Boot in EU vor Gültigkeit der CE Prüfung gebaut wurde..... o-Ton Moskito Leider gefährliches Halbwissen Deines Agenten und nicht richtig, denn vor CE galten die DVWG-Regeln als anerkannte Regeln der Technik (die G 608 verbot das schon ab 1990 - 1994 (wes ick aber nich genauer)) Bestandsschutz ...: was 1994 nicht zulässig war, das kann auch keinen Bestandsschutz haben. Liebe Grüße vom Questus
Information von der Firma Kiip, Niederlande
Propan Gasdurchlauferhitzer „Advance“ Reihe sind nicht mehr verfügbar und wurden durch die Optima Geräte ersetzt. (fast identisch). Alle Geräte haben das CE-Zulassungszertifikat, ob es ISO 10239 entspricht, wird mir noch mitgeteilt und gebe dann Info. Gruß Edith
Inhalt ….. unter 13. Leitungen u. Abgasführungen für Lufteinlass und Abführung von Verbrennungsprodukten also, daraus folgt: Ich werde eine ankaufen, da Normen grundsätzlich nur an Auslegestellen oder im Bezug beim Beuth Verlag erhältlich sind. Download auf deutsch 77,40 €. Bis heute steht aber schon mal fest, dass das Gerät vollständig gekapselt zur Umgebungsluft des Bootes (Backskiste u.a.m.) geschottet sein muss! An Moskito: Und Du glaubst Du hättest Bestandschutz? Ich nicht! Beispiel: Ein Kind wurde von einer kraftbetätigten Toranlage eingequetscht. Prozess: Der Angeklagte bringt vor die Anlage so 1972 errichtet zu haben (es gab damals keine zutreffende Norm), er wurde zu Schadenersatz verurteilt, weil: kein Bestandschutz. Das wäre ja schrecklich, wenn Du damit richtig lägest. -Et het nich jümmers jood jejange- Ich melde mich dann später noch einmal. Bis denne Hans-Werner