Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren
oder: Vorsicht vor dem Kleingedruckten!
Am 05.02.2012 mussten wir kurzfristig aus familiären Gründen nach Deutschland.
Kurz vor unserer Rückreise verbrühte sich meine Partnerin(am 10. März) und musste für eine Woche täglich zur ambulanten Behandlung in ein Spezialkrankenhaus. Ein paar Tage später (am 13. März) wurde bei mir eine Erkrankung festgestellt, die einer schnellsten Abklärung bedurfte, einmal generell aus gesundheitlichen Gründen, zum anderen auch, um unsere weitere Reise nicht zu gefährden. So mußten wir unseren Rückflug nach Argentinien verschieben und waren gezwungenermaßen länger als 6 Wochen in Deutschland.
So weit, so gut. Nun hatten wir nach Abschluß der Behandlungen unsere Rechnungen zur Erstattung an die Hanse-Merkur geschickt und sind wieder zurück nach Argentinien abgereist.
Nun bekamen wir von der Hanse-Merkur eine Absage. Da wir länger als 6 Wochen in Deutschland waren, bleiben wir auf den gesamten Kosten sitzen. Auch die Kosten, die vor Ablauf der 6-Wochen-Frist entstanden sind, werden nicht erstattet. Die Behandlung der Verbrennungen war bereits vor Ablauf der Frist beendet. Trotzdem: keine Chance auf Erstattung. Bei der Hanse-Merkur gilt wohl bei Fristüberschreitung das Prinzip „alles oder nichts“.
Wir möchten noch erwähnen, dass wir nicht über Preuss bei der Hanse-Merkur versichert sind, sondern über einen privat gesuchten Versicherungsmakler, da zu der Zeit, als wir diese Versicherung abgeschlossen haben, über den TO vorübergehend keine Versicherung angeboten wurde. Aber es ist unwahrscheinlich, dass Versicherungsnehmer, die über Preuss kommen, anders behandelt werden.