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letzter Beitrag 20.03.12 um 13:55 von  bee
Zulassung ICOM IC M710
 3 Antworten
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Autor Nachrichten
bee
Skipper
Skipper
Posts:34


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18.03.12 um 18:58

    Hallo,

    Nun habe ich den ersten Schritt der Bürokratie hinter mir und mein neues Schiff nach D eingeflaggt nun möchte ich (braver Deutsche der ich bin) auch noch ein Frequnez-zuteilungs-Urkunde haben. 

    Damit, dass das verbaute nicht DSC fähige ICOM UKW Gerät nicht mehr zulassungsfähig ist habe ich mich schon abgefunden, Ich werde wohl ein ICOM 505 einbauen und es mit einem ICOM AIS Transponder vernetzten. 

    Zu gerne möchte ich aber das voll funktionsfähige ICOM IC M710 zulassen. kennt jemand die Zulassungsnummer ?  Geht das noch ? . 

    Falls das nicht möglich ist was tun ? auf der Frequenzzuteilung ein anderes Gerät angeben ? Nicht Zulassen ? oder ist die Ganze Zulassungsgeschichte eh nur überdeutscher Bürokratie Quatsch. Das Schiff war bisher in Schweden zugelassen , die Funken wohl aber nicht.

    Grüss Bee 

    thochicaverde
    Segler
    Segler
    Posts:20


    --
    18.03.12 um 22:47
    Hallo Bee

    ich habe eine zugelassene 710 DSC, wenn Du dazu Daten brauchst: pm

    Gruß
    Timm
    Von der Zeit, die einem Mann gegeben ist, ziehen ihm die Götter nicht die Tage ab, die er mit Segeln verbringt. DL3THO
    MERGER
    Senator
    Senator
    Posts:263


    --
    20.03.12 um 07:08
    Das IC 710 ist bzw. war auch in der Version ohne DSC zulassungsfähig. Ob das heute noch so ist und welche Zulassungsnummer dazu gehört lässt sich leicht und zuverlässig mit einem Anruf bei der BNA in Hamburg klären. Ruf mal an 040 23655-0, die sind sehr nett und helfen bestimmt.

    Martin

    Martin, SY MERGER - Moderator
    bee
    Skipper
    Skipper
    Posts:34


    --
    20.03.12 um 13:55
    Hallo Martin,

    Vielen Dank für den Tipp ... plötzlich sieht alles ganz anders aus.

    Für die Forumsakten weil ich mich sehr geplagt habe: (Oton BNetzagentur) 

    Kritisch für die Zulassung sind nur die VHF Kisten, da sich hier die Kanalbelegungen im Jahr 19.. geändert haben.(Sperrung der DSC und AIS Kanäle) Bei Kurz und Genzwelle sind die Büchsen (Geräte?) eh frei durchstimmbar und Sie müssen selber mit den Frequenzen klarkommen, daher können Sie ein solches Gerät einfach zulassen.

    Noch einmal vielen Dank
    B. Körner
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