Verstanden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Trans-Ocean Foren

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge
vorherigevorherige Go to previous topic
weiterweiter Go to next topic
letzter Beitrag 19.11.14 um 13:47 von  Thomas
Kauf einer neuen Yacht und gleichzeitiger Export aus der EU
 9 Antworten
sortieren:
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Autor Nachrichten
Martin Wyatt Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
--
17.10.14 um 16:07
    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und  da ich ab dem nächsten Jahr auf Langfahrt gehen werde, hoffe ich in diesem Forum, einige Antworten auf meine Fragen  zu finden.

    Im April 2015 werde ich ein Boot von einer französischen Werft an der Atlantikküste erwerben. Da ich eine Fahrt plane, die länger als 3 Jahre dauern wird, lohnt es sich nicht, das Boot hier zu versteuern (MwSt.). Also soll es exportiert werden.

    Leider weiß mein Händler nicht, wie dies zu gestallten sei. Die einzige Lösung, die er mir anbietet ist die Gründung einer Gesellschaft auf den BVIs und ein anschließender Export des Bootes nach Gibraltar.

    Eine Gesellschaft möchte ich aber nicht, was soll ich mit sowas?

    Da aber im Kaufvertrag ein Name und eine Anschrift stehen muss, werde ich wohl als Käufer drin stehen. Und da ich deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland bin, beginnen da die Probleme. Ich kann dann zwar die deutsche Flagge tragen und auch eine deutsche MMSI bekommen, aber das Boot könnte ich als Privatperson nicht exportieren und auch nicht als Privatperson z.B. in Gibraltar in Empfang nehmen, ohne die MwSt. zu zahlen.

    Ob ihr es glaubt oder nicht, weder der deutsche Zoll noch ein Rechtsanwalt konnten mir dazu Auskünfte geben. Der Zoll verwies mich an die französischen Kollegen, der RA grübelt und findet nix dazu.

    Hat jemand von euch schon mal ein Boot aus der EU ausgeführt? Und wenn ja, wie kann man sowas bewerkstelligen?

    Für alle Tipps, Links, Kontake zu Menschen, die es besser wissen müssten als ich, bedanke ich mich im Voraus,

    Martin
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    17.10.14 um 18:48
    Hallo Martin,

    ich habe unsere Yacht in einem EU-Land gekauft und ohne VAT erworben - ohne eine Offshore-Gesellschaft gründen zu müssen. Ging eigentlich reibungslos. Wir führen die deutsche Flagge und haben ein deutsches Rufzeichen.
    Details hast du per PN erhalten.

    Gruß
    Thomas
    Rossio Skipper Skipper Posts:39
    --
    18.10.14 um 15:14
    .. wie heisst's ? Leicht ist schwer was...
    Nach europäischen Vorschriften kann eigentlich keine VAT-Befreiung zwischen dem Lieferanten und dem privaten Kunden möglich sein. Das schreibt auch dieser englische RA in seinem Statement
    http://www.keatesferrisyachts.com/w...ations.pdf
    Aber interessieren würde mich die Lösung schon...und andere Foristi sicher auch.
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    18.10.14 um 16:39
    Jedes in der EU ansässige Unternehmen kann an Erwerber außerhalb der EU Waren ohne VAT liefern - unabhängig von deren Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft. Erst wenn der Gegenstand dann in der EU in Verkehr gebracht wird, ist die VAT-Zahlung fällig. In o.g. Link steht auch nichts anderes drin.

    Gruß
    Thomas
    Franz Segler Segler Posts:7
    --
    20.10.14 um 15:04
    Ich habe das auch schon mal recherchiert. Bei Lieferung der Yacht nach Gibraltar gilt das als Export und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Solch eine Auslieferung kann auch an Privatpersonen erfolgen. Die Gründung einer Gesellschaft ist definitiv nicht notwendig.
    Wichtig ist, der Verkäufer muss den Export abwickeln.

    Gruss Franz
    Taubenuss
    khv Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
    --
    24.10.14 um 02:51
    Hallo Martin
    Gibralter geht, aber entweder über Firma oder persönlich, dann aber mit Wohnsitz dort, Europa verlassen ohne das Schiff in einem anderen Land eingeführt zu haben, geht in der Regel auch, so lange niemand fragt. Selbst wir sind sc. hon seit vier Jahren unterwegs und inzwischen in Neukaledonien angelangt. Fast überall wurden wir bei der Einklarierung nach der amtlichen Registrierung! in der Regel unter Vorlage der Schiffspapiere gefragt.
     Karl
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    24.10.14 um 18:46
    Hallo Karl,

    das Registrieren von Yachten ist unabhängig von deren Einführung in ein Land ... sprich man kann eine Yacht in Deutschland registrieren ohne dass sie in Deutschland oder der EU eingeführt wurde. Dazu ist auch kein Wohnsitz in Gibraltar oder so nötig. Man hat dann alle zum Einklarieren nötigen Papiere - Auszug aus dem Schiffsregister - vorliegen und doch das Schiff nicht in den EU-Raum eingeführt.

    Gruß
    Thomas
    bee Skipper Skipper Posts:34
    --
    06.11.14 um 19:47
    Hallo,
    Das Ausführen einer Jacht nach Gibraltrar ist soweit ich weis kein Problem. Gibraltar ist von der MWST (engl VAT) befreit. Sachen können dort ganz legal ohne Mwst verkauft werden. Vorraussetzung ist ein Händler der das ganze abwickelt und dann Dir ohne Mwst verkauft.Zumindest ist das mit Zubehör so. Ich kann mich gut an den ortlichen Schgiffszubehörverkäufer erinnern dort gab es auch jemand der gut deutsch sprach, die machen so etwas sicher gerne (wollen aber sicher auch etwas verdienen) Wenn es interessant ist suche ich gerne die Adresse raus
    Vorab zu klären ist ob nicht Zoll bei der einfuhr nach Gibraltar fällig wird
    Registrieren musst du dann das Schiff, ist das Schiff < als 15 meter ist das kein Problem, ist es grösser muss es in Schiffsregister, dazu ist denke ich ein Nachweis über die Mwst nötig dazu bin ich aber nicht sicher.
    In die EU darf man mit dem Schiff aber dann nicht mehr hineinfahren, Kanaren sind wohl kein Problem auch hier keine VAT
    http://en.wikipedia.org/wiki/Taxati..._added_tax
    grüsse bee
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    06.11.14 um 21:32
    Hallo Bee,

    lange nichts mehr voneinander gehört :-) Schule läuft übrigens bestens ... danke für deine Tipps seinerzeit.

    Man braucht für den Kauf außerhalb der EU keinen Händler. Die Vereinbarung als Lieferort Gibraltar o.ä. reicht aus, damit die Werft VAT-frei liefern kann.
    Das Registergericht interessiert sich nicht für VAT. Es will nur eine Bestätigung des Verkäufers, dass der Kaufpreis vollständig geflossen ist und das Übergabeprotokoll. Das Registergericht meldet die Eintragung dann aber weiter an den Zoll, und der verlangt eine Einfuhranmeldung. Diese dient aber nur statistischen Zwecken und induziert keinen Geldfluss - führt aber erst mal zu Herzklopfen und nervösen Anrufen beim Zoll und dessen Wissenszentrum in Dresden.

    Grüße
    Thomas
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    19.11.14 um 13:47
    bin gerade zufälllig auf die Seite von Bobby Schenk gestoßen. Der schreibt zum Thema MwSt. einen interessanten Artikel ... http://www.yacht.de/schenk/n005/mwst2.html

    Gruß
    Thomas
    Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.


    Go to top