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Erst mal hallo an alle hier im Forum!
Ich möchte ab nächstem Jahr für vorrausichtlich mehrere Jahre auf einem kleinen Segelboot leben. Da ich nicht in Deutschland und auch sonst nicht für längere Zeit in einem Land bleiben möchte, würde ich mich dafür aus Deutschland abmelden. (Über Nach-/Vorteile habe ich mich bereits recht gut informiert)
Nebenher würde ich für den Lebensunterhalt mit Webdesign über eine estnische Firma (per e-residency) etwas Geld verdienen. Für die, die noch nichts davon gehört haben, Estland ermöglicht es Leuten aus dem Ausland, e-resident zu werden, worüber man auch eine Firma anmelden kann. Der große Vorteil daran ist, dass der komplette Vorgang online inklusive aller Unterschriften, Verwaltung, Steuererklärung etc erfolgen kann. Das ganze zielt hauptsächlich auf "Digitale Nomaden" ab, und würde perfekt für mich passen.
Wenn ich jetzt komplett aus Deutschland abgemeldet bin und dort auch nicht mehr wohne, würde ich mir dort die Einkommenssteuer sparen und vor allem würde ich um sehr viel Bürokratie und eine deutsche Steuererklärung herumkommen. (Der Hauptgrund für mich ist die Bürokratievermeidung und die einfache Verwaltung vom Laptops aus, allzu groß wird mein Einkommen in der Zeit nicht sein, so dass sich auch die Steuereinsparungen in Grenzen halten werden)
Um in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein müssen meines Wissens nach, die folgenden Punkte eintreffen: - Weniger als 183 Tage in Deutschland sein - Weniger als 3 Monate am Stück in Deutschland sein - in Deutschland abgemeldet sein (teilweise habe ich gelesen, dass das nicht nötig ist, soll es aber deutlich leichter machen) - keinen Lebensmittelpunkt mehr in Deutschland haben
All diese Punkte werde ich erfüllen können, meine Frage ist jetzt, hat es einen Einfluss wenn mein Boot eine Deutsche Flagge führt? (Das Flaggenzertifikat wäre möglich, über eine beauftragte Person im Inland)
Befindet sich mein Lebensmittelpunkt durch die deutsche Flagge dadurch in Deutschland? Ändert sich das, wenn ich über der 12sm Grenze eines Landes bin, wodurch deutsches Recht an Boot besteht? Würden beispielsweise die Tage einer Atlantiküberquerung zu den 183 Tagen dazugezählt werden?
Eine alternative wäre es, das Boot über die Firma unter estnischer Flagge fahren zu lassen. (Dazu habe ich ein separates Thema verfasst)
Ich hoffe vielleicht kennt sich hier irgendjemand damit aus :)
vg, Tim
Hi,
ich bin weder fachlich kompetent (i.S. eines Steuerberaters), noch könnte ich spontan Quellen für meine Aussagen aufführen. Dennoch bin ich guter Dinge, dass meine Aussagen zutreffend sind. Habe mich auch viel mit der Thematik beschäftigt, wenn auch aus anderen Gründen. Da stößt man beim Lesen auf dies und das:
1. ) Die Flagge Deines Schiffes ist erstmal egal, zumindest aus steuerlicher Sicht.
2. ) Flaggenzertifikat geht, Du benötigst aber eine, ich nenne es mal Postanschrift, in Deutschland. Kann auch ein Freund, Familie oder was auch immer sein. Nur muss Dir dorthin Post zugestellt werden können.
3. ) Bzgl. der Steuerpflicht vermute ich, dass hier ein Hinweis zu finden sein dürfte. Habe es nicht gelesen, vermute aber eine richtige Spur: http://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html
Aber es gibt ja ein steuerfreies Existenzminimum, vermutlich auch für nicht ansässige Personen ???. Du müsstest also erstmal über min. € 9' zu verstuerndes !!! Einkommen erhalten, bevor da etwas passiert.
Mein Vorschlag: Bevor Du Dir mit Anmeldungen in Estland oder sonstwo neue Baustellen aufmachst, z.B. Ausrüsrungspflichten unter fremder Flagge o.ä., sprich doch einfach mal mit Deinem Wohnsitzfinanzamt. Nach meiner Erfahrung sind die eigentlich immer hilfsbereit & freundlich. Und keine Sorge, da will Dir keiner was! Idealerweise bekommst Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung und hast das Thema Steuererklärung damit für Jahre ( 3 ? ) ohne Tricks von den Hacken.
Aber vielleicht findest sich auch im Forum ein Steuerberater oder eine sonstige kompetente Person die Auskunft geben kann. Ich denke aber, ich liege nicht falsch damit...
Martin
veröffentlicht von Capt‘n Motylek am 15.09.20 um 20:55 Idealerweise bekommst Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung und hast das Thema Steuererklärung damit für Jahre ( 3 ? ) ohne Tricks von den Hacken.
"Fahne am Heck" kann ja auch Registrierung in einem deutschen Schiffsregister bedeuten. Was ist geplant?
Sehr wahrscheinlich ein Flaggenzertifikat. (Boot ist unter 15m)
Das mit dem Wohnsitz auf dem Boot anmelden, da hast Du jetzt was sehr interessantes gesagt Arno! Koenntest Du da vielleicht ein bisschen mehr dazu sagen? Oder zumindest wo ich da was konkretes zu finden kann um mich schlau zu machen? Und welche Behoerde waere da fuer mich Zustaendig? Das Seeschiffahrstamt oder wer?
Fair winds & sonnige Gruesse aus Nazaré Dody
Das ich das Boot auch unter 15m im Register eintragen kann, war mir bewusst, und wegen dem Eigentumsnachweis hatte ich das auch schon überlegt, jedoch scheint mir das Flaggenzertifikat etwas einfacher zu beantragen und nach ein paar Erfahrungsberichten scheint bis jetzt noch niemand Probleme nur mit einem Flaggenzertifikat gehabt zu haben. Das Schiff für Kredite zu verwenden ist wahrscheinlich nicht allzu relevant für mich. Wobei die endgültige Entscheidung dazu noch nicht gefallen ist.
Den Wohnsitz auf dem Boot anmelden, geht so weit ich weiß nur wenn man einen festen Liegeplatz hat. In § 20 BMG heißt es: "Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden." (BMG)
| Bei Rückkehr nach Deutschland, auch nach mehr als 3 Jahren außerhalb der EU-USt-Union, soll keine MwSt anfallen.
Das ist interessant, meinst du, dass das der Fall ist, weil das Boot im Seeschiffsregister eingetragen ist, oder wenn man seinen Wohnsitz auf dem Boot anmeldet?
Ein ganz guter Artikel zur Abmeldung und Leben ohne Meldeadresse ist hier: Wirelesslife
Nachteile:
- keine Teilnahme an Wahlen im Kommunalbereich, auf Bundesebene jedoch schon, wenn man sich rechtzeitig dafür anmeldet
- keine Anmeldung für Autos möglich (nicht relevant für mich)
- keine Anmeldung eines Gewerbes (würde bei mir über Estland laufen)
- keine Sozialleistungen
- keine Verträge bei denen eine Meldeadresse benötigt wird (bestehende Konten bei Direktbanken, z.B. DKB, sollten aber normal weiterlaufen können, und für die meisten Dinge muss man auch keine Meldeadresse angeben, z.B. einfach die Adresse bei den Eltern angeben für Sachen wie Spotify)
Was gleich bleibt:
- die Staatsbürgerschaft behält man und kann auch ganz normal einen Reisepass beantragen
Vorteile:
- keine Schulpflicht (nicht relevant für mich, aber vlt. wenn jemand mit der Famile um die Welt segeln will
- keine Krankenversicherungspflicht (oft kommt man günstiger mit einer internationalen Krankerversicherung davon und hat auch mehr Freiheiten für gewisse Behandlungen die z.B. in anderen Ländern günstiger sein können)
- keine Einkommensteuerpflicht (wo hier jetzt wieder ursprüngliche Frage ist, wie das Finanzamt ein Schiff unter deutscher Flagge ansieht)
Noch ein paar mehr Sachen in meinem konkreten Fall was Steuern angeht:
Momentan weiß ich noch nicht, ob ich überhaupt nach Deutschland permanent zurück kehren möchte, es ist durchaus möglich, dass ich in Zukunft komplett im Ausland leben möchte. Ich hätte jetzt diese 3 Möglichkeiten (zumindest was ich als relevant ansehe):
1.
- ich nehme eine Meldeadresse in Deutschland bei meinen Eltern zu Hause
- ich melde ein Gewerbe in Deutschland an
- ich behalte meine deutsche Meldeadresse
- ich bezahle mehr Steuern und Krankenkassebeiträge
- deutsche Bürokratie und Steuererklärung was die Unternehmensführung angeht
- sollte ich mich entscheiden permanent ins Ausland zu ziehen, fällt mein Unternehmen unter die Wegzugbesteuerung, was ziemlich kostspielig werden kann oder ich müsste es auflösen und im Ausland neu gründen. Je nachdem wie hoch die Einnahmen zu dem Zeitpunkt wären, würde das mehr oder weniger kosten, aber auf jeden Fall wäre das mit viel Bürokratie verbunden
2.
- ich nehme eine Meldeadresse in Deutschland bei meinen Eltern
- ich melde ein Gewerbe per e-residency in Estland an
- da die Gewerbesteuern in Estland niedriger sind, müsste ich nach dem Außensteuergesetz, das Gewerbe dennoch wie ein deutsches versteuern und hätte die Bürokratie von beiden Ländern
- Steuern und Krankenkassebeiträge
- wenn ich permanent ins Ausland ziehe, würde meines Wissens nach trotzdem die Wegzugbesteuerung anfallen, da diese auch für ausländische Unternehmen anfällt
3,
- ich melde mich in Deutschland ab
- keine Meldeadresse in Deutschland mehr
- weniger Steuern und Krankenkassebeiträge
- weniger Bürokratie, ich kann fast alle relevanten Sachen online per e-residency erledigen
- ich bin komplett Ortsungebunden und kann problemlos ins Ausland ziehen ohne irgendwelche Wegzugssteuern bezahlen zu müssen
- wenn ich wieder in Deutschland leben will, ist das trotzdem problemlos möglich
Bemerkung: Insbesondere was Wegzugsbesteuerung und Außensteuergesetz angeht, kann es durchaus sein, dass ich manche Details davon falsch verstehe
Ich tendiere also sehr stark zu Variante 3, für mich persönlich wäre das mit der wenigsten Bürokratie, geringsten Kosten und größten Freiheit verbunden. Die Frage für mich ist dann nur noch, ob das ganze unter deutscher Flagge funktioniert oder nicht :)
veröffentlicht von Frau Gans am 18.09.20 um 19:34 Anmerkung zum Flaggenzertifikat: Wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, braucht man einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in D. Wir hatten die letzte Verlängerung kurz vor Aufgabe des Wohnsitzes beantragt, und mussten nun 8 Jahre später einen Bevollmächtigten benennen. Kein wirkliches Problem - es steht halt im Zertifikat dessen/deren Name mit aufgeführt.
Danke für den Hinweis, das hatte ich auch schon gesehen, wäre bei mir aber auch problemlos möglich.
veröffentlicht von SY-DELLE am 18.09.20 um 19:51 Einen Pass oder Perso bekommt man nur mit einer Meldeadresse.
Das ist so nicht ganz richtig. Einen Reisepass oder Perso kann man auch ohne Meldeadresse beantragen. Hier ist eine Anleitung dazu: Reisepass beantragen (wobei es einfacher ist, ihn vor der Abreise noch mal erneuern zu lassen)
Moin,
was mir noch dazu einfällt.
2018 kamen wir nach St. Marten mit den schweren Verwüstungen des Hurrikans. EIn Deutscher lag mit seinem Schiff am Strand, war nicht mehr in der BRD gemeldet. Wäre er gemeldet gewesen, hätte er von der BRD als Deutscher im Ausland Hilfe erhalten (seine Aussage). Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll sich aus der BRD abzumelden (hängt sicher vom Alter und der geplanten Abwesenheit ab, aber auch 7 Jahre wären kein Grund) auch wenn dies von den Meldeämtern gefordert wird.
Eine (funktionierende) Postadresse ist bei fast jedem Formular nötig und auch bei VISA (wir USA VISA auf Barbados beantragt) erforderlich.
Zu der Frage 3 Jahre weg und nochmal Mwst. zahlen, warum nicht die Mwst. bei Ausreise sich auszahlen lassen ? Nach Rückkehr sollte diese sogar geringer sein. Hat dies schon jemand mal untersucht ?
Gutes Gelingen wünscht Johannes
veröffentlicht von Dody am 18.09.20 um 11:41 Das mit dem Wohnsitz auf dem Boot anmelden, ... Und welche Behoerde waere da fuer mich Zustaendig?
veröffentlicht von SY-DELLE am 18.09.20 um 19:51 Einen Pass oder Perso bekommt man nur mit einer Meldeadresse. Ich bin dafür in einer Werft (nicht SY DELLE) gemeldet. Fragt jr-delle
Das stimmt für den Personalausweis (den wir seit 2011 nicht mehr haben; eine Neubeantragung soll möglich sein, schient aber schwierig), ist aber definitiv nicht richtig für die Ausstellung eines Passes . Einen Pass bekommst Du als Auslanddeutscher in der entsprechenden Botschaft - wir haben 2015 unsere Zweitpässe in Kuala Lumpur beantragt und ausgestellt bekommen. Dazu reichten als Wohnortangabe Adresse und Bestätigungsschreiben des Boatyards in Pangkor, sowie Angabe der letzten Meldeadresse in D. Keine Diskussion, kein Problem. Gruß Andrea (Passeintrag "Lumut/Perak, Malaysia" ist ein nettes Souvenir...)
veröffentlicht von Cloud-Sailor am 18.09.20 um 20:55 Moin, was mir noch dazu einfällt. 2018 kamen wir nach St. Marten mit den schweren Verwüstungen des Hurrikans. EIn Deutscher lag mit seinem Schiff am Strand, war nicht mehr in der BRD gemeldet. Wäre er gemeldet gewesen, hätte er von der BRD als Deutscher im Ausland Hilfe erhalten (seine Aussage). Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll sich aus der BRD abzumelden (hängt sicher vom Alter und der geplanten Abwesenheit ab, aber auch 7 Jahre wären kein Grund) auch wenn dies von den Meldeämtern gefordert wird. Eine (funktionierende) Postadresse ist bei fast jedem Formular nötig und auch bei VISA (wir USA VISA auf Barbados beantragt) erforderlich. Zu der Frage 3 Jahre weg und nochmal Mwst. zahlen, warum nicht die Mwst. bei Ausreise sich auszahlen lassen ? Nach Rückkehr sollte diese sogar geringer sein. Hat dies schon jemand mal untersucht ? Gutes Gelingen wünscht Johannes
Was mir dazu einfällt: 1. eine funktionierende Postadresse in Deutschland lässt sich auf privater Basis (Familie/Freunde) oder per Postdienst einrichten; dazu muss keine Meldeadresse beibehalten werden. Auch Banken sind damit zufrieden. 2. die Berechtigung zu Hilfeleistungen seitens der Bundesregierung scheint mir unabhängig vom Meldestatus zu sein - zumindest stellte sich uns das neulich so dar, als wir in Guatemala steckenblieben und die Möglichkeit zu Repatriierungsflügen im Raum stand. Nach der Meldeadresse wurde nicht gefragt, sehr wohl nach Staatsangehörigkeit in einen EU-Staat. 3. für Visumbeantragung o.ä. reichen in aller Regel lokale Postadressen. Unsere Erfahrung in dieser Hinsicht bezieht sich auf das USA-B1/B2-Visum (beantragt in Trinidad mit TT-Adresse) und Vietnam/China/Russland/Weißrussland (beantragt in Australien mit australischer Boatyardsadresse) und Australien, alles ohne deutsche Meldeanschrift. Dei Mehrwertsteuersache ist ein endloses Thema... ich hoffe, dass die soeben zurückgekehrte Courante demnächst ihre Erfahrungen mitteilen kann. Gruß Andrea, SV AKKA
veröffentlicht von Dody am 18.09.20 um 11:41 Das mit dem Wohnsitz auf dem Boot anmelden, da hast Du jetzt was sehr interessantes gesagt Arno! Koenntest Du da vielleicht ein bisschen mehr dazu sagen? Oder zumindest wo ich da was konkretes zu finden kann um mich schlau zu machen? Und welche Behoerde waere da fuer mich Zustaendig? Das Seeschiffahrstamt oder wer? Fair winds & sonnige Gruesse aus Nazaré Dody
Dody - ich glaube (!), das bezieht sich auf mehr oder weniger festliegende Schiffe. Zuständig ist mit Sicherheit die Meldebehörde in Deinem Heimathafen. Nazaré ;) ?
... na siehste, Jürgen. Du hast, das sollte man unterscheiden, einen (nicht-biometrischen ) Ersatzpass bekommen, das ist der grüne, 1 Jahr gültige. Den stellen auch die Konsulate aus, es kommt ja öfter vor, dass Reisenden der Pass abhanden kommt (uns z.B. in Namibia). Im Unterschied dazu beantragt man als Auslanddeutscher, ob mit oder ohne festen Wohsitz im Gastland, den ganz normalen, 10 Jahre gültigen Pass bei der zuständigen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat.