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Beigetragen von Wolli am 29 Mrz 2015 18:12:43 Hallo, wie verhält es sich mit dem MWST-Nachweis bei einem selbstgebauten Schiff ? Wi(e) Josef schon fragt, selbst gebaut oder nur ein gekaufter Selbstbau ? Wird da die MWST aus den Rechnung-Belegen angesetzt? Mit MWSt hat nur der wirkliche Selbstbauer etwas zu tun, wobei aber alle Fremdrechnung bei ihn dann einen MWSt-Nachweis haben und die werden beim BSH gefordert. (Schön gegliedert: Kasko/Ausbau/Rigg etc) (Eigenleistungen sind nicht MWSt-pflichtig) Das Schiff wurde in Deutschland gebaut, 1994-1996 in Nürnberg. Sieht also nach Selbstbau-Kauf aus Beim Kauf eines Selbstbaus sollte die Regelung in der Rechnung aktenkundig sein (s.wi(e)Josef) Beim Kauf vom Händler / Werft ist das ja kein Thema. So, ich habe mir nicht alle vorhergehende Kommentare durchgelesen: Meinen Selbstbau habe ich beim BS-Hamburg registriert. - http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagg...ertifikat/ - Das ist wie bei einem Haus der Eintrag im Grundbuch, sogar auch beleihbar. Achtung: dort wird gerne eine örtliche Vermessung durchgeführt. Die ist m.E. sehr kostspielig - die DELLE ist ein Konstruktionsbau und so konnten wir die diese Vermessung auf Grund der bescheinigten Vermassung von Kurt Reinke durch Pläne und Abnahme von ihm umgehen. Das Zertifikat muss alle 10 Jahre auf Erneuerung beantragt werden. Kosten s. BSH mfG Decksknecht jr-DELLE